Vorlage öffentlich - VO/09GV/2016-176

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Die Gemeinde Testorf-Steinfort fasst den Beschluss zur Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes zum maßgeblichen Thema der Regelung und Steuerung von Windenergieanlagen. Der vorhandene Flächennutzungsplan wird für das gesamte Gebiet der Gemeinde und insbesondere für das Sondergebiet für Windenergie in Testorf-Steinfort einer Prüfung unterzogen.

 

  1. Die Ziele bestehen

-in der Überprüfung der Flächen zur Errichtung von Windenergieanlagen,

-in der Regelung zur Höhenlage für Windenergieanlagen; die Höhenvorgaben sollen innerhalb des Flächennutzungsplanes insbesondere für das Sondergebiet für WEA unter Berücksichtigung der 7H-Regelung getroffen werden. Dies soll durch entsprechende Isolinien erfolgen, um Einfluss auf zukünftige Anträge zu nehmen.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt: 

Die Gemeinde Testorf-Steinfort verfügt über einen Flächennutzungsplan für das gesamte Gemeindegebiet. Innerhalb des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Testorf-Steinfort sind nach Vorgabe des regionalen Raumentwicklungsprogrammes Westmecklenburg auch  Flächen für die Errichtung und Nutzung von Windenergieanlagen dargestellt. Das RREP von 2011 befindet sich in der Fortschreibung. Unabhängig davon setzt sich die Gemeinde Testorf-Steinfort mit dem bisher rechtskräftigen RREP von 2011 auseinander. Zur Überprüfung der planungsrechtlichen Regelung zur Errichtung und Steuerung von Windenergieanlagen überarbeitet die Gemeinde Testorf-Steinfort ihren Flächennutzungsplan. Die Gemeinde hat im Flächennutzungsplan das Eignungsgebiet der Gemeinde Testorf-Steinfort (Harmshagen Gebiet Nr. 9 des RREP 2011) übernommen. Die Fläche ist auf der Ebene des Flächennutzungsplanes als Sondergebiet für Windenergieanlagen festgelegt worden.

 

Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Zusammenhang mit der Regelung von Windenergieanlagen wird gefasst. Die Gemeinde trifft ergänzende Regelungen für ihre Fläche für Windenergieanlagen innerhalb des sonstigen Sondergebietes bzw. innerhalb des Gemeindegebietes. Festlegungen zur Höhenlage sollen unter Berücksichtigung der zu erwartenden Vorgabe mit einer Abstandsregelung getroffen werden (7H-Regelung). Begründet wird dies dadurch, dass der Eignungsraum ursprünglich unter Berücksichtigung eines anderen Standes der Technik entwickelt wurde. Heute sind die Anlagenhöhen wesentlich größer als zum Zeitpunkt der Erstellung des heute gültigen RREP. Die Gemeinde hat eine Vielzahl an Anträgen für Repowering innerhalb des Bereiches des Sondergebietes erhalten. Es soll Einfluss auf die Ausgestaltung des Gebietes und auf die Maßnahmen zum Repowering getroffen werden. Eine Höhenregelung für zukünftig zu errichtende Windenergieanlagen soll in Abhängigkeit vom Abstand der WEA zu den Ortslagen/Streusiedlungen getroffen werden. Somit sollen größere und höhere Anlagen in einem größeren Abstand zu den Ortslagen/Streusiedlungen entstehen als kleinere Windenergieanlagen. Bestehende Windenergieanlagen sind von dieser Regelung nicht berührt. Die Gemeinde möchte damit die Voraussetzungen für die Anpassung an die zukünftig zu erwartenden Ziele der Raumordnung und Landesplanung schaffen.

 

Die Gemeinde bezieht sich hierauf auf § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB. Die Darstellungen im Flächennutzungsplan sollen entsprechend Fortgang des RREP und Fortgang der Prüfung der Gemeinde überprüft und dargestellt werden. Unter Berücksichtigung des § 15 Abs. 3 BauGB ist es Ziel der Gemeinde auf bereits vorliegende oder zukünftige Anträge zu reagieren, durch die die Durchführung der Planung durch Vorhaben unmöglich gemacht oder erschwert werden würde. Die Gemeinde wird durch Vorgaben im Flächennutzungsplan entsprechend die Anforderungen des Repowering umsetzen wollen; kurz zusammengefasst anstelle vieler kleinerer alter Windenergieanlagen mit geringem Abstand zur Ortslage neue wirtschaftlichere Windenergieanlagen, die bei größerer Höhe einen größeren Abstand zur Ortslage haben unter Beachtung der 7H-Abstandsregelung.

 

Die Planung bezieht sich auf das Gemeindegebiet der Gemeinde Testorf-Steinfort, wird sich maßgeblich jedoch auf das bisher im RREP dargestellte Eignungsgebiet (Harmshagen Gebiet-Nr. 9 des RREP 2011) für die Errichtung von Windenergieanlagen, dass durch die Gemeinde gemäß Vorgabe des RREP auch in den Flächennutzungsplan als Sondergebiet zu übernehmen war, beziehen.

 

Unter anderem soll die Abgrenzung der Fläche unter Berücksichtigung der Abstandskriterien des Planungsverbandes überprüft werden. Maßgeblich ist es jedoch eine Höhenregelung für das bisherige Sondergebiet unter Berücksichtigung des Abstandes zukünftiger Windenergieanlagen zur Ortslage zu treffen. Dafür sollen im Flächennutzungsplan innerhalb des Sondergebietes Isolinien genutzt werden, die von außen nach innen eine größere Höhe in Bezug auf die Entfernung zur Ortslage, die zunimmt, zulassen.

 

Die Höhenregelung für die Errichtung von Windenergieanlagen sollen unter Berücksichtigung der Abstandsregelungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern getroffen werden, so dass mit zunehmender Entfernung zur Ortslage höhere Windenergieanlagen zulässig sind; andernfalls jedoch mit geringerer Entfernung zur Ortslage Windenergieanlagen mit geringerer Höhe  zulässig sind. 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Beschluss erzeugt keine unmittelbare Zahlungsverpflichtung. In Folge dessen sind erhebliche Auszahlungen zu erwarten, die nicht im Haushalt abgebildet sind.

 

 

 

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Anlagen

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