Vorlage öffentlich - VO/12SV/2016-735

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Stadtvertretung beschließt die Aufnahme eines Darlehens in Höhe von 2.000.000 Euro

bei folgendem Kreditinstitut:_________________________

zu einem Zinssatz von:___ %

über eine Laufzeit von __ Jahren und

mit einer Zinsbindung von __ Jahren.               

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Haushaltsplan der Stadt Grevesmühlen für 2016 sieht Kreditaufnahmen von 1.500.000 Euro zur Finanzierung des Eigenanteils für die Stadtsanierung und für Straßenbau- und Erschließungsmaßnahmen vor. Außerdem besteht eine noch nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigung aus dem Haushaltsjahr 2015 in Höhe von 900.000 Euro. Die Genehmigungen der unteren Rechtsaufsichtsbehörde liegt vor. Eine weitere Erhöhung der Kreditermächtigung 2016 um 400.000 Euro erfolgt mit dem Nachtragshaushalt, speziell für den Grunderwerb in West I. Die aktuelle Gesamtermächtigung beträgt somit 2,8 Mio. Euro.

Der ausgeschriebene Teilbetrag bezieht sich auf den Grundwerb für den Betriebsstandort der ehemaligen GetreideAG betreffend (1.300.000 Euro gemäß Beschluss VO/12SV/2016-717 vom 06.06.2016) sowie einen Teil der Eigenmittel für die Stadtsanierung 2016 (700.000 Euro).

Zunächst wurde ein Antrag auf Direktkredit aus dem IKK-Investitionsprogramm für Kommunen bei der KfW gestellt. Der tagesaktuelle Zinssatz per 09.08.2016 betrug 0,2 %. Sollte dieser Antrag negativ beschieden werden, ist kurzfristig eine Angebotseinholung bei Banken auf dem Kreditmarkt zum 12.09.2016 (Tag der Stadtvertretersitzung) vorzunehmen.

Der Zuschlag soll dann am darauf folgenden Tag entsprechend Entscheidung der Stadtvertretung erteilt werden. Die gebotenen Konditionen legt die Verwaltung in der Sitzung vor, da die Banken Ihre Angebote nur für wenige Stunden aufrecht halten.

 

Gemäß § 6 (4), Ziffer 9 der Hauptsatzung der Stadt Grevesmühlen entscheidet der Hauptausschuss bei Kreditaufnahmen im Rahmen des Haushaltsplanes zwischen 50.000 Euro und 1.000.000 Euro. Bei dem genannten Betrag entscheidet somit die Stadtvertretung.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

entsprechend Zins- und Tilgungsplan

 

 

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Anlagen

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