12.09.2016 - 13 Neuaufnahme eines Darlehens
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Gremium:
- Stadtvertretung Grevesmühlen
- Datum:
- Mo, 12.09.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Kristine Lenschow
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Lenschow macht einige Erläuterungen zur Beschlussvorlage und zur heute ausgereichten Anlage.
Herr Bendiks erkundigt sich, ob die Stadt sich diesen Kredit leisten kann. Weiterhin fragt er nach, wofür die Mittel eingesetzt werden sollen.
Frau Lenschow teilt mit, dass die Mittel zum Grunderwerb West I dienen sollen und auch für den Eigenanteil der Stadtsanierung genutzt werden sollen.
Herr Scharnweber fragt nach, welche Variante aus Sicht der Verwaltung bevorzugt wird.
Frau Lenschow erläutert, dass es für den Haushalt vernünftiger ist, eine Laufzeit von 20 Jahren und eine Zinsbindung von 20 Jahren zu wählen.
Der Bürgermeister untermauert die Ausführungen von Frau Lenschow. Es ist eine langfristige Wohnbauentwicklung geplant und mit einem Umsetzungszeitraum von 20 Jahren inkl. Mittelrückfluss zu rechnen.
Herr Faasch spricht sich für Variante 2 aus, da diese mehr Planungssicherheit bietet.
Sachverhalt:
Der Haushaltsplan der Stadt Grevesmühlen für 2016 sieht Kreditaufnahmen von 1.500.000 Euro zur Finanzierung des Eigenanteils für die Stadtsanierung und für Straßenbau- und Erschließungsmaßnahmen vor. Außerdem besteht eine noch nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigung aus dem Haushaltsjahr 2015 in Höhe von 900.000 Euro. Die Genehmigungen der unteren Rechtsaufsichtsbehörde liegt vor. Eine weitere Erhöhung der Kreditermächtigung 2016 um 400.000 Euro erfolgt mit dem Nachtragshaushalt, speziell für den Grunderwerb in West I. Die aktuelle Gesamtermächtigung beträgt somit 2,8 Mio. Euro.
Der ausgeschriebene Teilbetrag bezieht sich auf den Grundwerb für den Betriebsstandort der ehemaligen GetreideAG betreffend (1.300.000 Euro gemäß Beschluss VO/12SV/2016-717 vom 06.06.2016) sowie einen Teil der Eigenmittel für die Stadtsanierung 2016 (700.000 Euro).
Zunächst wurde ein Antrag auf Direktkredit aus dem IKK-Investitionsprogramm für Kommunen bei der KfW gestellt. Der tagesaktuelle Zinssatz per 09.08.2016 betrug 0,2 %. Sollte dieser Antrag negativ beschieden werden, ist kurzfristig eine Angebotseinholung bei Banken auf dem Kreditmarkt zum 12.09.2016 (Tag der Stadtvertretersitzung) vorzunehmen.
Der Zuschlag soll dann am darauf folgenden Tag entsprechend Entscheidung der Stadtvertretung erteilt werden. Die gebotenen Konditionen legt die Verwaltung in der Sitzung vor, da die Banken Ihre Angebote nur für wenige Stunden aufrecht halten.
Gemäß § 6 (4), Ziffer 9 der Hauptsatzung der Stadt Grevesmühlen entscheidet der Hauptausschuss bei Kreditaufnahmen im Rahmen des Haushaltsplanes zwischen 50.000 Euro und 1.000.000 Euro. Bei dem genannten Betrag entscheidet somit die Stadtvertretung.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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