Vorlage öffentlich - VO/12SV/2016-721

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

1.  Die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB und der Beteiligung und der berührten Behörden nach § 4a Abs. 3 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen zum Erneuten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 34.1 „Wohngebiet Mühlenblick“ hat die Stadt Grevesmühlen unter Beachtung des Abwägungsgebotes mit folgendem Ergebnis, wie im Abwägungsvorschlag (Anlage 1) dargestellt, geprüft.

Es ergeben sich:

-zu berücksichtigende,

-teilweise zu berücksichtigende und

-nicht zu berücksichtigende Stellungnahmen und Anregungen.

Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis macht sich die Stadt Grevesmühlen zu Eigen und ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2.  Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt: 

In Auswertung der vorliegenden und vorgeschlagenen Ergebnisse des Umlegungsverfahrens der Stadt Grevesmühlen (Stand Neuzuteilungsentwurf vom 22.03.2016) ergeben sich Änderungen des Planentwurfs. Die Abstimmung der Verwaltung mit dem Landkreis Nordwestmecklenburg Stabsstelle Wirtschaftsförderung, Regionalentwicklung und Planen am 31.03.2016 hat ergeben, dass eine zweiwöchige Öffentlichkeitsbeteiligung und eine Beteiligung der betroffenen Behörden für die beiden Änderungsbereiche festgelegt wurden.

Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen hat am 18.04.2016 in ihrer öffentlichen Sitzung den Beschluss über den erneuten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 34.1 gebilligt und zur Auslegung bestimmt. Dabei wurde auch bestimmt, dass nur Stellungnahmen und Anregungen zu den geänderten und ergänzten Teilen vorgebracht werden können.

Die Planunterlagen lagen vom 03.05.2016 bis zum 18.05.2016 gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut und verkürzt aus.

Zu den erneuten Entwürfen der Planunterlagen wurden Stellungnahmen von der Öffentlichkeit und von den berührten Behörden abgegeben. Hierbei wurden Stellungnahmen der Öffentlichkeit zu den unveränderten Teilen des Bebauungsplanentwurfes abgegeben. Diese wären somit als verspätete Stellungnahmen zu behandeln und die Stadtvertretung hat über die Behandlung oder Nichtbehandlung der Stellungnahmen in ihrem Ermessen zu entscheiden.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

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Anlagen

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