Vorlage öffentlich - VO/13GV/2009-005
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung der Gemeinde Gägelow über die Erhebung von Kostenbeiträgen bei der Beschaffung von Unterrichts- und Lernmittel der Regionalen Schule mit Grundschule Proseken
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Katrin Schulz
- Verfasser:
- Wulff, Manuela
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Gägelow
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Entscheidung
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21.04.2009
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26.05.2009
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit dem Schulträgerwechsel der Regionalen Schule mit
Grundschule Proseken ist zunächst grundsätzlich auch die derzeit gültige
Satzung des Amtes Gägelow über die Erhebung von Kostenbeiträgen bei der
Beschaffung von Unterrichts- und Lernmitteln der Verbundenen Haupt- und
Realschule mit Grundschulteil Proseken vom 28.09.2001 auf die Gemeinde Gägelow
übergegangen.
Die Verwaltung schlägt gleichwohl eine Anpassung der Satzung
durch den neuen Schulträger vor. Damit kann die seit dem Schuljahr 2007/2008
angenommene Schulform – „Regionale Schule mit Grundschule
Proseken“ (früher „Verbundene Haupt- und Realschule mit
Grundschulteil Proseken“) – richtig aufgenommen werden.
Weiterhin soll die Fälligkeit vom 15. September auf den 15.
Oktober für das jeweilige Schuljahr verlegt werden.
Meist beginnt das neue Schuljahr am 1. September eines
Jahres. Abgehende bzw. neu aufgenommene Schüler oder Änderungen weiterer Daten der
Gebührenpflichtigen (Eltern) können von den Schulen dann erst neu erfasst und
der Verwaltung gemeldet werden. Mit der Verlegung der Fälligkeit auf den 15.
Oktober eines Jahres ist eine angemessene Reaktionszeit für das fristgemäße
Erlassen von ordnungsgemäßen Gebührenbescheiden gewährleistet.
Komplett neue Fassung
Satzung der Gemeinde Gägelow über
die Erhebung von Kostenbeiträgen bei der Beschaffung von Unterrichts- und
Lernmitteln der Regionalen Schule mit Grundschule Proseken
vom
…………………
Auf der
Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung in der Fassung der Bekanntmachung vom
8. Juni 2004 (GVOBl. M-V S. 205), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom
14. Dezember 2007 (GVOBl. M-V S. 410, 413) geändert worden ist, sowie des § 54
Abs. 2 Satz 3 i.V.m. § 110 des Schulgesetzes des Landes Mecklenburg- Vorpommern
(SchulG M-V) in der Fassung vom 13. Februar 2006 (GVOBl. M-V 2006, S.41,
zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Februar 2009
(GVOBl. M-V S. 241) und der Verordnung über die Kostenbeiträge der
Erziehungsberechtigten bei der Beschaffung von Unterrichts- und Lernmitteln
(Grenzbetragsverordnung) vom 11. Juli 1996 (GVOBl. M-V 1996, S. 574, zuletzt
geändert durch Verordnung vom 24. Juni
1997 (GVOBl. M-V S. 399), wird nach Beschlussfassung durch die
Gemeindevertretung am
………………………………….
nachfolgende
Satzung der Gemeinde Gägelow über die Erhebung von Kostenbeiträgen bei der
Beschaffung von Unterrichts- und Lernmitteln der Regionalen Schule mit
Grundschule Proseken erlassen:
§
1
Allgemeines
Die Gemeinde Gägelow ist Schulträger
der Regionalen Schule mit Grundschule Proseken.
Die Festlegungen des Grenzbetrages,
bis zu dem die Erziehungsberechtigten bei der Beschaffung der in § 54 Abs. 2
Satz 3 SchulG M-V genannten Gegenstände und Materialien je Schulkind
herangezogen werden können, erfolgt auf der Grundlage der jeweils gültigen
Grenzbetragsverordnung. Dieser Kostenbeitrag betrifft nicht die vom Schulträger
zu leistende Beschaffung von Grundlehrmitteln gemäß § 54 Abs. 2 Satz 1 SchulG
M-V (Lernmittelfreiheit).
§ 2
Zahlungspflichtiger
Zahlungspflichtig für die Beschaffung der im § 54 Abs. 2
Satz 3 des SchulG M-V genannten Gegenstände und Materialien sind die
Personensorgeberechtigten.
§ 3
Höhe des Kostenbeitrages
(1)
Die
Höhe des Kostenbeitrages für die Schule in Trägerschaft der Gemeinde Gägelow
wird durch die Schulkonferenz vorgeschlagen und durch Beschlussfassung der
Gemeindevertretung für ein Schuljahr festgelegt.
(2)
Die
Höhe des Kostenbeitrages für ein Schuljahr beträgt für Grund- und
Regionalschüler 30,68 €.
§ 4
Fälligkeit
Der Kostenbeitrag wird anteilig für das jeweilige Schuljahr
zum
15. Oktober in Höhe von |
€ 15,34
|
15. März in Höhe von |
€ 15,34
|
erhoben.
Für Schüler, die bis zum jeweiligen 31. Dezember eingeschult
werden, wird der volle Kostenbeitrag, für Schüler, die bis zum jeweiligen 31.
März eingeschult werden, wird nur die zweite Rate erhoben.“
§
5
In-Kraft-Treten
Diese
Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt
die Satzung des Amtes Gägelow über die Erhebung von Kostenbeiträgen bei der
Beschaffung von Unterrichts- und Lernmitteln der Verbundenen Haupt- und
Realschule mit Grundschulteil Proseken vom 28.09.2001 wegen Wechsel der
Schulträger außer Kraft.
Gägelow,
den
…………..……2009
Uwe
Wandel (Dienstsiegel)
Bürgermeister
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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385,4 kB
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