Vorlage öffentlich - VO/13GV/2009-005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung der Gemeinde Gägelow über die Erhebung von Kostenbeiträgen bei der Beschaffung von Unterrichts- und Lehrmitteln der Regionalen Schule mit Grundschule Proseken in der beiliegenden Fassung.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Mit dem Schulträgerwechsel der Regionalen Schule mit Grundschule Proseken ist zunächst grundsätzlich auch die derzeit gültige Satzung des Amtes Gägelow über die Erhebung von Kostenbeiträgen bei der Beschaffung von Unterrichts- und Lernmitteln der Verbundenen Haupt- und Realschule mit Grundschulteil Proseken vom 28.09.2001 auf die Gemeinde Gägelow übergegangen.

 

Die Verwaltung schlägt gleichwohl eine Anpassung der Satzung durch den neuen Schulträger vor. Damit kann die seit dem Schuljahr 2007/2008 angenommene Schulform – „Regionale Schule mit Grundschule Proseken“ (früher „Verbundene Haupt- und Realschule mit Grundschulteil Proseken“) – richtig aufgenommen werden.

 

Weiterhin soll die Fälligkeit vom 15. September auf den 15. Oktober für das jeweilige Schuljahr verlegt werden.

Meist beginnt das neue Schuljahr am 1. September eines Jahres. Abgehende bzw. neu aufgenommene Schüler oder Änderungen weiterer Daten der Gebührenpflichtigen (Eltern) können von den Schulen dann erst neu erfasst und der Verwaltung gemeldet werden. Mit der Verlegung der Fälligkeit auf den 15. Oktober eines Jahres ist eine angemessene Reaktionszeit für das fristgemäße Erlassen von ordnungsgemäßen Gebührenbescheiden gewährleistet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Komplett neue Fassung

 

Satzung der Gemeinde Gägelow über die Erhebung von Kostenbeiträgen bei der Beschaffung von Unterrichts- und Lernmitteln der Regionalen Schule mit Grundschule Proseken

vom …………………

 

 

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juni 2004 (GVOBl. M-V S. 205), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14. Dezember 2007 (GVOBl. M-V S. 410, 413) geändert worden ist, sowie des § 54 Abs. 2 Satz 3 i.V.m. § 110 des Schulgesetzes des Landes Mecklenburg- Vorpommern (SchulG M-V) in der Fassung vom 13. Februar 2006 (GVOBl. M-V 2006, S.41, zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Februar 2009 (GVOBl. M-V S. 241) und der Verordnung über die Kostenbeiträge der Erziehungsberechtigten bei der Beschaffung von Unterrichts- und Lernmitteln (Grenzbetragsverordnung) vom 11. Juli 1996 (GVOBl. M-V 1996, S. 574, zuletzt geändert  durch Verordnung vom 24. Juni 1997 (GVOBl. M-V S. 399), wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung am ………………………………….

nachfolgende Satzung der Gemeinde Gägelow über die Erhebung von Kostenbeiträgen bei der Beschaffung von Unterrichts- und Lernmitteln der Regionalen Schule mit Grundschule Proseken erlassen:

 

 

 

§ 1

Allgemeines

 

 

Die Gemeinde Gägelow ist Schulträger der Regionalen Schule mit Grundschule Proseken.

Die Festlegungen des Grenzbetrages, bis zu dem die Erziehungsberechtigten bei der Beschaffung der in § 54 Abs. 2 Satz 3 SchulG M-V genannten Gegenstände und Materialien je Schulkind herangezogen werden können, erfolgt auf der Grundlage der jeweils gültigen Grenzbetragsverordnung. Dieser Kostenbeitrag betrifft nicht die vom Schulträger zu leistende Beschaffung von Grundlehrmitteln gemäß § 54 Abs. 2 Satz 1 SchulG M-V (Lernmittelfreiheit).

 

 

§ 2

Zahlungspflichtiger

 

Zahlungspflichtig für die Beschaffung der im § 54 Abs. 2 Satz 3 des SchulG M-V genannten Gegenstände und Materialien sind die Personensorgeberechtigten.

 

 

§ 3

Höhe des Kostenbeitrages

 

(1)   Die Höhe des Kostenbeitrages für die Schule in Trägerschaft der Gemeinde Gägelow wird durch die Schulkonferenz vorgeschlagen und durch Beschlussfassung der Gemeindevertretung für ein Schuljahr festgelegt.

 

(2)   Die Höhe des Kostenbeitrages für ein Schuljahr beträgt für Grund- und Regionalschüler  30,68 €.

     

 

 

 

 

§ 4

Fälligkeit

 

Der Kostenbeitrag wird anteilig für das jeweilige Schuljahr zum

 

15. Oktober   in Höhe von

€ 15,34

15. März       in Höhe von

€ 15,34

 

erhoben.

 

Für Schüler, die bis zum jeweiligen 31. Dezember eingeschult werden, wird der volle Kostenbeitrag, für Schüler, die bis zum jeweiligen 31. März eingeschult werden, wird nur die zweite Rate erhoben.“

 

 

 

§ 5

 In-Kraft-Treten

 

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung des Amtes Gägelow über die Erhebung von Kostenbeiträgen bei der Beschaffung von Unterrichts- und Lernmitteln der Verbundenen Haupt- und Realschule mit Grundschulteil Proseken vom 28.09.2001 wegen Wechsel der Schulträger außer Kraft.

 

 

 

 

Gägelow, den  …………..……2009

 

 

 

 

Uwe Wandel                                                                                                   (Dienstsiegel)

Bürgermeister

 

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Anlagen

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