Vorlage öffentlich - VO/05GV/2015-120

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung wählt aus ihrer Mitte gemäß § 67 Absatz 4 des Gesetzes über die Wahlen im Land Mecklenburg-Vorpommern (Landes- und Kommunalwahlgesetz – LKWG M-V) das Frau/Herrn ……………………………………………………………… als ehrenamtliche Bürgermeisterin/ehrenamtlichen Bürgermeister für die Gemeinde Plüschow.

 

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 67 Absatz 4 Satz 2 LKWG M-V stellte der Gemeindewahlausschuss des Amtes Grevesmühlen-Land am 2. November 2015 in öffentlicher Sitzung fest, dass für die Bürgermeisterneuwahl in der Gemeinde Plüschow kein gültiger Wahlvorschlag eingereicht wurde und in Folge dessen die Gemeindevertretung aus ihrer Mitte die ehrenamtliche Bürgermeisterin oder den ehrenamtlichen Bürgermeister zu wählen hat.

 

Diese Wahl findet in entsprechender Anwendung des § 40 Absatz 1 Satz 2 bis 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) statt. Danach ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der Stimmen aller Mitglieder der Gemeindevertretung erhält. Wird diese Mehrheit im ersten Wahlgang nicht erreicht, ist die Wahl zu wiederholen. Erhält auch dann niemand die erforderliche Mehrheit, ist die Wahl in einer späteren Sitzung zu wiederholen, sofern nur eine Person zur Wahl stand. Ansonsten ist in einer Stichwahl zu entscheiden, bei der gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält.

 

Eine geheime Wahl kann gemäß § 32 Absatz 1 KV M-V auf Antrag eines Mitglieds der Gemeindevertretung durchgeführt werden. Bleibt ein solcher Antrag aus, wird durch Handzeichen abgestimmt.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

  

 

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