Vorlage öffentlich - VO/10GV/2016-195

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Upahl beschließt die finanzielle Beteiligung der Gemeinde an den Platzkosten der Kita „Die kleinen Landmäuse“ in Upahl entprechend der Variante ……….

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Ab 01.02.2016 wurden die Platzkosten der Kindertageseinrichtung „Die kleinen Landmäuse“ in Upahl neu verhandelt.

 

Gemäß § 20 KiföG M-V hat die Gemeinde, in der das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, mindestens 50% des nach Abzug von Landesmitteln verbleibenden Finanzierungsbedarfs des Betreuungsplatzes in einer Kindertageseinrichtung zu tragen.

Die Eltern tragen die restlichen 50%.

 

Um die finanzielle Belastung für die Eltern möglichst gering zu halten, hat sich die Gemeinde bislang über den gesetzlichen Anteil hinaus an der Finanzierung der Krippenplätze für Kinder mit Wohnsitz in der Gemeinde Upahl beteiligt, nämlich mit 60% anstatt 50%, sodass die Eltern nur 40% anstatt 50% der Platzkosten tragen mussten.

 

Es ist nunmehr zu entscheiden, ob die Gemeinde Upahl die Krippenplätze weiterhin mit 60% bezuschusst oder sich für die gesetzliche Variante mit 50% entscheidet.

Die Beteiligung der Gemeinde an den Kindergartenplatzkosten bleibt unverändert bei 50%.

 

Am Anhang sind 3 mögliche Varianten zur Beratung aufgeführt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Siehe Anlage

  

 

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Anlagen

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