Vorlage öffentlich - VO/01GV/2009-002
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung des Bürgermeisters vom 02.02.2009 zur Bildung eines Wahlbereiches für das gesamte Gemeindegebiet Bernstorf zur Kommunalwahl am 07. Juni 2009
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Heidrun Köpke
- Verfasser:
- Margarete Steffen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Bernstorf
|
Entscheidung
|
|
|
17.03.2009
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Nach § 5 Abs. 1
Kommunalwahlgesetz M-V bestimmt die Gemeindevertretung die Zahl und die
Abgrenzung der Wahlbereiche.
Der Gesetzgeber hat damit
bereits seit der Kommunalwahl 2004 den kleineren Gemeinden die Möglichkeit der
Bildung von mehreren Wahlbereichen eingeräumt unter dem Hintergrund, dass die
ehemaligen Gemeindeteile angemessen in der neuen Vertretung repräsentiert sind.
In kleineren Gemeinden,
die nicht durch Gebietsänderungen betroffen sind, ist die Beibehaltung eines
Wahlbereiches sinnvoll und organisatorisch einfacher. Es muss jedoch formal die
Gemeindevertretung einen Beschluss fassen.
Da eine Beschlussfassung
der Gemeindevertretung zur anstehenden Kommunalwahl 2009 nicht mehr rechtzeitig
möglich war, hat der Bürgermeister gemäß § 39 Abs. 3 Kommunalverfassung M-V
wegen der äußersten Dringlichkeit die Entscheidung bereits am 02.02.2009
getroffen.
Sie ist von der
Gemeindevertretung zu genehmigen.
