Vorlage öffentlich - VO/10GV/2015-183

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Upahl beschließt die 5. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Upahl über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes Stepenitz-Maurine.                   

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Aufgrund der Neufestlegung der Verbandgrenzen der Wasser- und Bodenverbände sind einige Gemeinden unserer Verwaltungsgemeinschaft nun Mitglied in zwei Wasser- und Bodenverbänden. Aus diesem Grund wurden die Gebührensätze für die Umlage an den Wasser- und Bodenverband für alle Gemeinden überprüft. In diesem Zusammenhang  wurde die Verwaltungsgebühr im gesamten Verwaltungsbereich (Stadt Grevesmühlen und Gemeinden des Amt Grevesmühlen-Land) neu kalkuliert.

 

 

 

Der Gebührensatz verringert sich von bisher 9,95 €/ha auf 9,89 €/ha. Die Kalkulation ist der Beschlussvorlage beigefügt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Es ergeben sich keine finanziellen Nachteile, die sich die Erträge mit dem zu zahlenden Beitrag an den Wasser- und Bodenverband nahezu decken.         

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Anlagen

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