Vorlage öffentlich - VO/12SV/2015-629

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Jahr 2016.

 

Die Stadtvertretung nimmt von den beigefügten Wirtschafts- und Finanzplänen der kommunalen Gesellschaften Kenntnis und ermächtigt die Vertreter der Stadt Grevesmühlen in den Aufsichtsräten dieser Gesellschaften, den ausgewiesenen Kreditrahmen zur Durchführung der Investitionsprogramme 2016 zuzustimmen.                     

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß den Bestimmungen der §§ 45 ff der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wurden die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Jahr 2016 aufgestellt.

 

Die Fachausschüsse haben den Entwurf des Haushaltsplanes in ihrer gemeinsamen Sitzung am 08. Oktober 2015 diskutiert und Kürzungen, insbesondere im investiven Bereich, vorgeschlagen, die in die vorliegende Fassung eingearbeitet wurden.

 

Haushaltsplan und Haushaltssatzung werden im Vorbericht erläutert.

 

Dem Haushaltsplan liegen die Wirtschafts- und Finanzpläne der kommunalen Unternehmen bei, welche nach § 73 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern der Gemeindevertretung zur Kenntnis zu bringen sind. Gemäß § 72 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist die Zustimmung der Vertreter der Stadt in den Aufsichtsräten zu den Kreditaufnahmen an die Genehmigung der Stadtvertretung gebunden.          

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Entsprechend Haushaltsplan         

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Anlagen

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