01.12.2015 - 6 Haushaltssatzung/Haushaltsplan der Stadt Greves...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

  

Frau Lenschow erörtert, dass der Haushaltsplan 2016 der Stadt Grevesmühlen auf den Empfehlungen der Eckdatenberatung des Finanzausschusses und der Budgetdiskussion der gemeinsamen Ausschusssitzung basiert. Ergebnis- und Finanzhaushalt sind unausgeglichen. Die Kreditaufnahmen belaufen sich auf 1,5 Mio. Euro und der Kassenkreditrahmen auf 2 Mio. Euro. Für 2016 ist davon auszugehen, dass die finanziellen Mittel noch ausreichen. Für das Jahr 2017 wird eine Inanspruchnahme eines Kassenkredites nicht mehr vermeidbar sein. Frau Lenschow betont, dass eine Genehmigung des Haushaltes erst mit Vorliegen der Jahresabschlüsse für die Jahre 2009-2013 zu erwarten ist.

 

Herr Schönfeldt geht auf das sinkende Eigenkapital ein und ist der Ansicht, dass die jährliche Senkung gestoppt werden muss.

 

Frau Lenschow erläutert, dass sich das Eigenkapital aus dem gesamten Vermögen abzüglich der Fremdmittel zusammensetzt. Um das Eigenkapital zu erhalten, müssten die Abschreibungen erwirtschaftet werden, was schwierig umzusetzen ist.

 

Herr Schönfeldt fragt nach, ob das sinkende Eigenkapital ein Kriterium ist, um die Haushaltsgenehmigung zu versagen.

 

Frau Lenschow verneint diese Anfrage.

 

Sachverhalt:

Gemäß den Bestimmungen der §§ 45 ff der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wurden die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Jahr 2016 aufgestellt.

 

Die Fachausschüsse haben den Entwurf des Haushaltsplanes in ihrer gemeinsamen Sitzung am 08. Oktober 2015 diskutiert und Kürzungen, insbesondere im investiven Bereich, vorgeschlagen, die in die vorliegende Fassung eingearbeitet wurden.

 

Haushaltsplan und Haushaltssatzung werden im Vorbericht erläutert.

 

Dem Haushaltsplan liegen die Wirtschafts- und Finanzpläne der kommunalen Unternehmen bei, welche nach § 73 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern der Gemeindevertretung zur Kenntnis zu bringen sind. Gemäß § 72 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist die Zustimmung der Vertreter der Stadt in den Aufsichtsräten zu den Kreditaufnahmen an die Genehmigung der Stadtvertretung gebunden.

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Jahr 2016.

 

Die Stadtvertretung nimmt von den beigefügten Wirtschafts- und Finanzplänen der kommunalen Gesellschaften Kenntnis und ermächtigt die Vertreter der Stadt Grevesmühlen in den Aufsichtsräten dieser Gesellschaften, den ausgewiesenen Kreditrahmen zur Durchführung der Investitionsprogramme 2016 zuzustimmen.                     

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 9

Nein- Stimmen:0

Enthaltungen:0

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage