Vorlage öffentlich - VO/09GV/2015-140

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Testorf-Steinfort beschließt den Erschließungsvertrag/-vereinbarung mit dem Zweckverband Grevesmühlen für den Bebauungsplan Nr. 3 „Am Gutshof“ in Testorf gemäß Anlage.

 

2. Der Bürgermeister wird beauftragt mit dem Zweckverband Grevesmühlen den Erschließungsvertrag/-vereinbarung gemäß Anlage abzuschließen.

 

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Es ist vor Satzungsbeschluss erforderlich, dass zwischen dem Erschließungsträger und dem Zweckverband GVM eine Erschließungsvereinbarung abgeschlossen wird.

Da hier die Gemeinde als Erschließungsträger auftritt, ist eine Erschließungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Testorf-Steinfort und dem Zweckverband GVM erforderlich.

 

Das Grundstück im Plangebiet, welches sich im Eigentum der Gemeinde befindet, unterliegt dem Anschluss-und Benutzungszwang gemäß gültiger Satzung des Zweckverbandes GVM und ist entsprechend der Beitragssatzung beitragspflichtig. Die vorliegende Erschließungs-vereinbarung beinhaltet dazu Regelungen.

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

 

 

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Anlagen

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