03.12.2015 - 9 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 3 der Gemein...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Gemeindevertretung Testorf-Steinfort
- Datum:
- Do., 03.12.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Gabriele Matschke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Sachverhalt:
Es ist vor Satzungsbeschluss erforderlich, dass zwischen dem Erschließungsträger und dem Zweckverband GVM eine Erschließungsvereinbarung abgeschlossen wird.
Da hier die Gemeinde als Erschließungsträger auftritt, ist eine Erschließungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Testorf-Steinfort und dem Zweckverband GVM erforderlich.
Das Grundstück im Plangebiet, welches sich im Eigentum der Gemeinde befindet, unterliegt dem Anschluss-und Benutzungszwang gemäß gültiger Satzung des Zweckverbandes GVM und ist entsprechend der Beitragssatzung beitragspflichtig. Die vorliegende Erschließungs-vereinbarung beinhaltet dazu Regelungen.
Beschluss:
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Testorf-Steinfort beschließt den Erschließungsvertrag/-vereinbarung mit dem Zweckverband Grevesmühlen für den Bebauungsplan Nr. 3 „Am Gutshof“ in Testorf gemäß Anlage.
Der Bürgermeister wird beauftragt mit dem Zweckverband Grevesmühlen den Erschließungsvertrag/-vereinbarung gemäß Anlage abzuschließen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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435,9 kB
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(wie Dokument)
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3,7 MB
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