Vorlage öffentlich - VO/06GV/2015-115

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Roggenstorf beschließt die Satzung der Gemeinde Roggenstorf über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände Stepenitz-Maurine und Wallensteingraben-Küste.           

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Aufgrund der Neufestlegung der Verbandsgrenzen der Wasser- und Bodenverbände ist die Gemeinde Roggenstorf neben dem Wasser- und Bodenverband Stepenitz Maurine nun auch Mitglied im WBV Wallensteingraben-Küste. Demzufolge ist der Gebührensatz für die Umlage des Wasser- und Bodenverbandes zu überprüfen. In diesem Zusammenhang wurde die Verwaltungsgebühr im gesamten Verwaltungsbereich (Stadt Grevesmühlen und Gemeinden des Amtes Grevesmühlen - Land) neu kalkuliert.

 

Der Gebührensatz erhöht sich von bisher 9,23 €/ha auf 10,07 €/ha. Die Kalkulation ist der Beschlussvorlage beigefügt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Es ergeben sich keine finanziellen Nachteile, die sich die Erträge mit dem zu zahlenden Beitrag an den Wasser- und Bodenverband nahezu decken.     

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Anlagen

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