Vorlage öffentlich - VO/12SV/2009-008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadt Grevesmühlen genehmigt die am 03.02.2009 auf der Grundlage des § 38 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V getroffene Dringlichkeitsentscheidung zur Bildung eines Wahlbereiches für das gesamte Stadtgebiet zur Kommunalwahl am 07. Juni 2009.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Nach § 5 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz M-V bestimmt die Stadtvertretung die Zahl der Wahlbereiche für das Wahlgebiet der Stadt Grevesmühlen. Nach § 5 Abs. 2 können Gemeinden bis zu 25.000 Einwohner mehrere Wahlbereiche bilden. Der Städte- und Gemeindetag M-V empfiehlt bei diesen Gemeinden nur einen Wahlbereich zu bilden, um den erhöhten organisatorischen Aufwand zu minimieren und Fehler auszuschließen.

 

Ausgehend von den Kommunalwahlrecht festgelegten Fristen zur Vorbereitung dieser Wahl und des durch den Landesgesetzgeber am 28.01.2009 novellierten Kommunalwahlgesetzes, ist die Entscheidung zur Bestimmung der Zahl der Wahlbereiche bis zum Zeitpunkt der Wahlbekanntmachung zur Einreichung der Wahlvorschläge von bisher 90 Tage vor dem Wahltag auf nunmehr 114 Tage vor dem Wahltag, und damit spätestens bis zum 13.02.2009 zu treffen. Diese Änderung des Kommunalwahlgesetzes trat erst am 01.02.2009 in Kraft.

 

Unter Beachtung dieser kurzfristig gesetzlich festgeschriebenen Änderung einschließlich des Sitzungsplanes der Stadtvertretung und der Ladungsfrist wäre eine Beschlussfassung der Stadtvertretung bis spätesten zum 10.02.2009 nicht möglich gewesen, daher ist die Dringlichkeitsentscheidung des Bürgermeisters durch die Stadtvertretung zu genehmigen.

 

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