Vorlage öffentlich - VO/12SV/2009-008
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung zur Dringlichkeitsentscheidung des Bürgermeisters vom 03.02.2009 zur Bildung eines Wahlbereiches für das Stadtgebiet der Stadt Grevesmühlen zur Kommunalwahl am 07. Juni 2009
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Petra Pahlke
- Verfasser:
- Klaus Welzer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtvertretung Grevesmühlen
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Entscheidung
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30.03.2009
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Nach
§ 5 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz M-V bestimmt die Stadtvertretung die Zahl der
Wahlbereiche für das Wahlgebiet der Stadt Grevesmühlen. Nach § 5 Abs. 2 können
Gemeinden bis zu 25.000 Einwohner mehrere Wahlbereiche bilden. Der Städte- und
Gemeindetag M-V empfiehlt bei diesen Gemeinden nur einen Wahlbereich zu bilden,
um den erhöhten organisatorischen Aufwand zu minimieren und Fehler auszuschließen.
Ausgehend
von den Kommunalwahlrecht festgelegten Fristen zur Vorbereitung dieser Wahl und
des durch den Landesgesetzgeber am 28.01.2009 novellierten
Kommunalwahlgesetzes, ist die Entscheidung zur Bestimmung der Zahl der
Wahlbereiche bis zum Zeitpunkt der Wahlbekanntmachung zur Einreichung der
Wahlvorschläge von bisher 90 Tage vor dem Wahltag auf nunmehr 114 Tage vor dem
Wahltag, und damit spätestens bis zum 13.02.2009 zu treffen. Diese Änderung des
Kommunalwahlgesetzes trat erst am 01.02.2009 in Kraft.
Unter
Beachtung dieser kurzfristig gesetzlich festgeschriebenen Änderung
einschließlich des Sitzungsplanes der Stadtvertretung und der Ladungsfrist wäre
eine Beschlussfassung der Stadtvertretung bis spätesten zum 10.02.2009 nicht
möglich gewesen, daher ist die Dringlichkeitsentscheidung des Bürgermeisters
durch die Stadtvertretung zu genehmigen.
