Vorlage öffentlich - VO/13GV/2015-286

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Gägelow beschließt die Satzung der Gemeinde Gägelow über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände Wallensteingraben-Küste und Stepenitz-Maurine.                               

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Aufgrund der Neufestlegung der Verbandsgrenzen der Wasser- und Bodenverbände ist die Gemeinde Gägelow nun ebenfalls Mitglied im WBV Stepenitz-Maurine. Demzufolge ist der Gebührensatz für die Umlage des Wasser- und Bodenverbandes zu überprüfen. In diesem Zusammenhang wurde die Verwaltungsgebühr im gesamten Verwaltungsbereich (Stadt Grevesmühlen und Gemeinden des Amtes Grevesmühlen - Land) neu kalkuliert.

 

Der Gebührensatz verringert sich von bisher 19,73 €/ha auf 17,60 €/ha für Grundsteuer B-pflichtige Flächen und von bisher 10,54 €/ha auf 9,20 €/ha für Grundsteuer A-pflichtige Flächen. Die Kalkulation ist der Beschlussvorlage beigefügt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Es ergeben sich keine finanziellen Nachteile, die sich die Erträge mit dem zu zahlenden Beitrag an den Wasser- und Bodenverband nahezu decken.               

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Anlagen

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