Vorlage öffentlich - VO/05GV/2015-117

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Plüschow beschließt:

 

1. keine Sanierungsarbeiten am Gebäude vorzunehmen.

2. bei der Versicherung des Unfallverursachers die Auszahlung des Zeitwertes gem. Schadengutachten vom 05.05.2015 in Höhe von 16.680,53 € zu beantragen.

3. dem Zuwendungsgeber mitzuteilen, dass das Gebäude weiter genutzt wird.

4. das Gebäude nach Ablauf der Zweckbindungsfrist abzubrechen.  

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Am 18.06.2014 fuhr ein PKW gegen die Längswand des Sportlerheimes in Plüschow. Dabei wurde die ca. 2,5 m hohe Wand in einem Teilbereich über die Länge von einigen Metern nach innen gedrückt und verschoben. Der Schaden wurde am 19.06.2014 vom Gutachter der Versicherung des Schadenverursachers im Beisein von Vertretern der Gemeinde und der Verwaltung besichtigt. Im Ergebnis wurde vereinbart, dass die Gemeinde einen Statiker mit der Begutachtung des Schadens und der Einschätzung der erforderlichen Reparaturarbeiten beauftragt. Basierend auf diesem Sanierungskonzept sollte ein Angebot einer Baufirma eingeholt werden.

 

Mit der Begutachtung des Schadens wurde Frau Dipl. Ing. Kerstin Lederer beauftragt. Zur Beseitigung des Unfallschadens muss das verschobene Mauerwerk abgebrochen, neu aufgemauert, verputzt und gestrichen werden. An den angrenzenden Flächen fallen Maler-, Trockenbau-, Fliesen- und Elektroarbeiten an. Im Rahmen der Begutachtung wurde festgestellt, dass das Sportlerheim neben den Unfallschäden weitere erhebliche Bauschäden insbesondere im Bereich der Sanitärräume aufweist, die nicht mit dem Unfall in Verbindung stehen. Die Kosten für die Sanierung der vorhandenen Bauschäden müsste die Gemeinde selbst tragen.

 

Das Sportlerheim wurde in den letzten Jahren nur noch wenig genutzt. Es fallen jährliche Bewirtschaftungskosten in Höhe von rund 1.600 € an. Daher wurde in Erwägung gezogen, das Gebäude abzubrechen und den Unfallschaden auszahlen zu lassen. Im Haushalt der Gemeinde Plüschow 2015 wurden für den Abbruch 20.000 € eingeplant. Die Versicherung hat basierend auf der Kostenschätzung von Frau Lederer einen Zeitwert von 16.680,53 € ermittelt. Für Ausbesserungs-, Trocknungs- und Reinigungsarbeiten, bei denen keine Bauteile oder Materialien erneuert werden müssen, erfolgte kein Abzug „Neu für Alt“.

 

 

 

 

 

Der Umfang der Schäden stellt sich kostenmäßig wie folgt dar:

 

Baukosten Sanierung Unfallschaden
Kostenschätzung Lederer 14.10.2014

33.092,41 €

 

 

 

 

 

Baukosten Sanierung vorhandene Bauschäden
Kostenschätzung Lederer 14.10.2014

35.979,51 €

Erstattung Versicherung Zeitwert
Schadengutachten Provinzial vom 05.05.2015

16.680,53 €

 

Das Sportlerheim wurde mit Fördermitteln in Höhe von 102.070 DM errichtet. Die Zuwendung ist gem. Bescheid 02.11.1995 zweckgebunden für 25 Jahre zu verwenden. Die Frist für den Beginn des Zweckbindungszeitraumes begann am 01.01.1996 und endet am 31.12.2020. Bis dahin ist das Gebäude als Sportplatzgebäude zu nutzen, ansonsten wären die Fördermittel anteilmäßig zurück zu zahlen ( 2.087,50 € pro nicht zweckgebunden genutztem Jahr, für 5 Jahre 2016 bis 2020 10.437,50 €). Eine Anfrage beim Landesförderinstitut ergab, dass auf eine Rückforderung  nicht verzichtet werden kann.  Dies wurde der Gemeinde am 09.07.2015 mitgeteilt. Gleichzeitig wurde die Gemeinde aufgefordert mitzuteilen, ob das Objekt weiter genutzt wird.

 

Die Gemeindevertretung wird gebeten zu entscheiden, inwieweit Versicherungsmittel in Anspruch genommen und Sanierungs- bzw. Abbruchmaßnahmen am Gebäude erfolgen sollen. 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Einzahlung von voraussichtlich 16.680,53 € auf das PSK 11401 . 46270000 (Zentrales Gebäude- und Flächenmanagement, Versicherungserstattungen). 

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