Vorlage öffentlich - VO/12SV/2015-595
Grunddaten
- Betreff:
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2. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Grevesmühlen zur Kindertagesförderung (Benutzungssatzung KITA)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Haupt- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Manuela Wulff
- Verfasser:
- Wulff,Manuela
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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24.08.2015
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Erledigt
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Kultur- und Sozialausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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27.08.2015
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Erledigt
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Hauptausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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01.09.2015
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Erledigt
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Stadtvertretung Grevesmühlen
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Entscheidung
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14.09.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die gegenwärtige Regelung des § 3 Absatz 3 Buchstabe a.) zu Gebührenschulden von Personensorgeberechtigten steht nicht im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben und den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung. Danach ist gemäß § 28 Abs. 3 GemHVO- Doppik durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass Ansprüche der Gemeinde vollständig erfasst, rechtzeitig geltend gemacht und eingezogen werden.
Die Betreuungsgebühr ist jeweils zum 5. des laufenden Monats fällig. Das Mahnverfahren erfolgt in der Regel am 15. des laufenden Monats.
Ein/e Zahlungsrückstand/Gebührenschuld in Höhe des zweifachen Monatsgebührensatzes ist von vielen Personensorgeberechtigten nachträglich kaum oder gar nicht auszugleichen. Außerdem können die Forderungen der Stadt Grevesmühlen unter Berücksichtigung der Pfändungsgrenze bei den Schuldnern häufig nicht beigetrieben werden. Somit entstehen Außenstände, die mit der vorgeschlagenen Neuregelung minimiert werden können und zudem dem Schutz der Personensorgeberechtigten dienen.
Gleichzeitig werden die Personensorgeberechtigten zu einer rechtzeitigen Antragsstellung für eine Übernahme der Betreuungsgebühr beim Jugendamt oder Jobcenter animiert.
Der Änderung zu § 4 liegt eine Evaluation der internen Organisation der Kindertageseinrichtung durch das Kita- Team zu Grunde. Die Verschiebung der Betriebsferien in den Sommerferien um eine Woche unterstützt sowohl organisatorische Abläufe als auch die Gewährleistung der Betreuung der Bedarfsgruppe für Kinderkrippe und Kindergarten.
Der Schließtag nach dem Feiertag „Christi Himmelfahrt“ wird bereits von vielen Eltern als Brückentag genutzt. Daher war schon in den zurückliegenden Jahren die Einrichtung in Abstimmung mit dem Elternrat auf dem darauffolgenden Freitag geschlossen.
Der Elternrat der Kindertageseinrichtung „Am Lustgarten 24 - 26“ wurde zu den Öffnungs- und Betreuungszeiten gemäß § 8 (4) KiföG M-V angehört und stimmt diesen Änderungen zu.
Die Verwaltung empfiehlt der Stadtvertretung die 2. Änderung der Satzung der Stadt Grevesmühlen zur Kindertagesförderung in der beiliegenden Fassung zu beschließen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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297,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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40 kB
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