24.08.2015 - 8 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt G...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Scheiderer erläutert die Änderungen zu § 3 und § 4 detailliert. Nach dem Beschluss in der Stadtvertretung wird die Satzungsänderung öffentlich bekanntgemacht und in der Kita wird ein  Aushang die Eltern informieren.

Es folgt eine Diskussion über die Formulierung der Änderung des § 3, Absatz 3a „bei Nichtzahlung oder nicht vollständiger Zahlung einer fälligen Gebührenschuld trotz schriftlicher Mahnung“ Der Bürgermeister versichert den Anwesenden, dass keinem Kind der Kitaplatz leichtfertig gekündigt wird. Frau Scheiderer macht nochmals deutlich, dass die Änderung auch zum Schutze der Personensorgeberechtigten ist, da die Zahlungsrückstände nur schwer wieder auszugleichen sind.

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Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt der Stadtvertretung folgenden Beschluss:

Die Stadtvertretung Grevesmühlen beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Grevesmühlen zur Kindertagesförderung (Benutzungssatzung KITA) in beiliegender Fassung.                      

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:                             9

Nein- Stimmen:              0

Enthaltungen:                            0

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Anlagen zur Vorlage