Vorlage öffentlich - VO/10GV/2015-172

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

  1. Auf der Grundlage des Antrages zur Erschließung des 2. Bauabschnittes im B-Plan Nr. 1 „Wohngebiet Upahl-Nord der 1A-Rostock Immobilien GmbH,

Kröpeliner Straße 92 D, 18055 Rostock,  stimmt die Gemeindevertretung dem Erschließungsvertrag laut Anlage zu.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, mit den Geschäftsführern der 1A-Rostock Immobilien GmbH den Erschließungsvertrag gemäß Anlage abzuschließen.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Bisher war nur der 1. Bauabschnitt des B-Planes Nr. 1 „Wohngebiet Upahl-Nord“ erschlossen. Für den 2. Bauabschnitte haben die ursprünglichen Eigentümer im 2. BA bereits seit langem einen Erschließungsträger gesucht. Durch den Verkauf der erforderlichen Grundstücke  an die 1A-Rostock Immobilien GmbH ergibt sich nun die Möglichkeit, dass der 2. BA kurzfristig erschlossen werden kann. Die 1A-Rostock Immobilien GmbH hat sich bereit erklärt als Erschließungsträger aufzutreten. In diesem Zusammenhang  ist der Abschluss eines Erschließungsvertrages zwischen dem Erschließungsträger und der Gemeinde erforderlich.

Außerdem ist vom Investor eine Änderung des B-Planes Nr. 1 für einen Teilbereich des 2. BA angedacht mit dem Ziel, die zur Zeit festgesetzte Reihenhausbebauung in eine Einfamilienhausbebauung zu ändern.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Sämtliche anfallenden Kosten werden vom Erschließungsträger übernommen.

Die Gemeinde ist von Kosten freizuhalten.    

Reduzieren

Anlagen

Loading...