Vorlage öffentlich - VO/14GV/2015-054

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 1. Änderung der Satzung zur Ortsgestaltungssatzung im Ortsteil Roxin (ehemalige Gemeinde Mallentin) und während der Beteiligung der berührten Behörde eingegangenen Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Stepenitztal laut Anlage geprüft.

Es ergeben sich:

-              zu berücksichtigende Stellungnahmen und Anregungen

-              teilweise zu berücksichtigende Stellungnahmen und Anregungen und

-              nicht berücksichtigte Stellungnahmen und Anregungen.

Die Abwägung zur 1. Änderung der Satzung zur Ortsgestaltung im Ortsteil Roxin wird von der Gemeindevertretung gemäß Anlage beschlossen (Abwägungsbeschluss).

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Ergebnis der Abwägung in Kenntnis zusetzten.

 

3. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stepenitztal beschließt die 1. Änderung der Satzung zur Ortsgestaltung im Ortsteil Roxin (ehemalige Gemeinde Mallentin) aufgrund des § 86 Abs.1 und 2 der Landesbauordnung M-V (LBauO-M-V) und des § 5 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land M-V, bestehend aus dem Satzungstext und dem Lageplan zum Geltungsbereich, als Satzung.

 

4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung über die 1. Änderung der Satzung zur Ortsgestaltung im Ortsteil Roxin  ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo die Satzung mit Begründung während  der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Stepenitztal (ehemals Gemeinde Mallentin) verfügt über eine Ortsgestaltungssatzung für die Ortslage Roxin.

Für Roxin wurde seinerzeit eine Ortsgestaltungssatzung aufgestellt, um die Besonderheiten des Ortes zu sichern. Die besonders reizvolle landschaftliche Lage und die städtebauliche Qualität von Bauernhöfen und Siedlungshäusern bzw. Landarbeiterhäusern war die Grundlage für die Erstellung der Ortsgestaltungssatzung.

Unter Berücksichtigung heutiger Zielsetzungen und in Auswertung der Anwendung der Satzung in der Vergangenheit haben sich Anforderungen an die Überarbeitung der Satzung ergeben.

 

Die Änderung der Satzung erfolgte unter Einbeziehung der Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden. Der Entwurf der geänderten Satzung wurde hierzu vom 08.09.2014 bis zum 08.10.2014 öffentlich ausgelegt. Der Landkreis wurde als berührte Behörde zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Die vorgebrachten Anregungen der Öffentlichkeit und der Behörde wurden tabellarisch zusammengestellt. Die Gemeinde hat das Abwägungsmaterial gesammelt, gewertet und gewichtet. Die Abwägungsvorschläge sind dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Die Planunterlagen wurden um die Ergebnisse der Abwägung ergänzt bzw. geändert.

 

Der Satzungsbeschluss ist durch die Gemeindevertretung zu fassen.

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: - keine

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...