Vorlage öffentlich - VO/13GV/2015-272

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

1)      Die Gemeindevertretung hat die während der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen mit folgendem Ergebnis geprüft:    siehe anliegende Abwägungsdokumentation      

Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2)      Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, die Stellungnahmen vorgebracht haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.

 

3)      Die Gemeindevertretung beschließt die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 "Wohn-gebiet Gägelow-Mitte" gemäß § 10 BauGB als Satzung.

 

4)      Die Begründung wird gebilligt.

 

5)      Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss über die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo die Satzung und die Begründung dazu eingesehen und über den Inhalt Auskunft zu erhalten ist.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Mit der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 beabsichtigt die Gemeinde Gägelow für einen nördlichen Teil des Geltungsbereiches des Ursprungsplanes die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Gebäuden mit barrierefreien oder altengerechten Wohnungen zu schaffen.

 

Dafür werden im Wesentlichen eine im Ursprungsplan festgesetzte Grünfläche und eine Verkehrsfläche in ein Mischgebiet nach § 6 BauNVO umgewidmet.

 

Auf den Flächen dürfen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 8 BauGB überwiegend nur Wohngebäude errichtet werden, die für Personengruppen mit dem angesprochenen Wohnbedarf bestimmt sind.

 

Ziel des Bebauungsplanes ist es darüber hinaus, auf einer Teilfläche des nördlich angrenzenden Gewerbebetriebes eine private Erschließungsstraße inklusive Stellplätze zu schaffen.

 

Die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wurde zwischen dem 23.03.2015 und dem 24.04.2015 durchgeführt. Im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wurden keine Stellungnahmen abgegeben, die im Rahmen der Abwägung zu einer wesentlichen Planänderung geführt haben. Bürger haben sich zum Plan nicht geäußert.

 

Die Baufenster wurden geringfügig durch eine Verschiebung der Baugrenzen in Richtung Süden verkleinert. Im nordöstlichen Planbereich wurden eine Fläche für Nebenanlagen sowie ein Fußweg eingefügt. Darüber hinaus wird im westlichen Planbereich eine Wendeanlage geschaffen.

 

Nunmehr kann von der Gemeindevertretung der Abwägungs- und Satzungsbeschluss gefasst werden.

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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