Vorlage öffentlich - VO/06GV/2015-104
Grunddaten
- Betreff:
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Wahl eines Vertreters für die Verbandsversammlung des Wasser- und Bodenverbandes "Wallensteingraben-Küste"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Haupt- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Evelin Bilsing
- Verfasser:
- Scheiderer, Pirko
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Roggenstorf
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Entscheidung
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23.06.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Wegen einer Berichtigung der Verbandsgebiete ist die Gemeinde Roggenstorf zusätzlich zur bestehenden Mitgliedschaft im Wasser- und Bodenverband „Stepenitz-Maurine“ nun auch Mitglied im Wasser- und Bodenverband „Wallensteingraben-Küste“.
Der Bürgermeister ist nach Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) gesetzlicher Vertreter der Gemeinde (§ 38 Abs. 2 KV M-V), und damit kraft Amtes stimmberechtigtes Mitglied in der Verbandsversammlung des Wasser- und Bodenverbandes „Wallensteingraben-Küste“. Die Gemeindevertretung hat jedoch die Möglichkeit per Beschluss eine andere Vertreterin oder einen anderen Vertreter in die Verbandsversammlung zu entsenden.
