Vorlage öffentlich - VO/06GV/2015-104

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die Gemeinde Roggenstorf beschließt, Frau/Herrn……………………………………….. als Bevollmächtigte/n in die Verbandsversammlung des Wasser- und Bodenverbandes „Wallensteingraben-Küste“ zu entsenden.
  2. Als stellvertretende/r Bevollmächtigte/r wird Frau/Herr ……………………………………….. gewählt.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Wegen einer Berichtigung der Verbandsgebiete ist die Gemeinde Roggenstorf zusätzlich zur bestehenden Mitgliedschaft im Wasser- und Bodenverband „Stepenitz-Maurine“ nun auch Mitglied im Wasser- und Bodenverband „Wallensteingraben-Küste“.

 

Der Bürgermeister ist nach Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) gesetzlicher Vertreter der Gemeinde (§ 38 Abs. 2 KV M-V), und damit kraft Amtes stimmberechtigtes Mitglied in der Verbandsversammlung des Wasser- und Bodenverbandes „Wallensteingraben-Küste“. Die Gemeindevertretung hat jedoch die Möglichkeit per Beschluss eine andere Vertreterin oder einen anderen Vertreter in die Verbandsversammlung zu entsenden.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

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