Vorlage öffentlich - VO/13GV/2009-002
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung zur Dringlichkeitsentscheidung des Bürgermeisters vom 02.02.2009 zur Bildung eines Wahlbereiches für das gesamte Gemeindegebiet Gägelow zur Kommunalwahl am 07. Juni 2009
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Birgit Gromm
- Verfasser:
- Margarete Steffen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Gägelow
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Entscheidung
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24.02.2009
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Nach § 5 Abs. 1
Kommunalwahlgesetz M-V bestimmt die Gemeindevertretung die Zahl und die
Abgrenzung der Wahlbereiche.
Der Gesetzgeber hat damit
bereits seit der Kommunalwahl 2004 den kleineren Gemeinen die Möglichkeit der
Bildung von mehreren Wahlbereichen eingeräumt unter dem Hintergrund, dass die
ehemaligen Gemeindeteile angemessen in der neuen Vertretung repräsentiert sind.
In kleineren Gemeinden,
die nicht durch Gebietsenderungen betroffen sind, ist die Beibehaltung eines
Wahlbereiches sinnvoll und organisatorisch einfacher. Es muss jedoch formal die
Gemeindevertretung einen Beschluss fassen.
Da eine
Beschlussfassung der Gemeindevertretung zur anstehenden Kommunalwahl 2009 nicht
mehr rechtzeitig möglich war, hat der Bürgermeister gemäß § 39 Abs. 3
Kommunalverfassung M-V wegen der äußersten Dringlichkeit die Entscheidung
bereits am 02.02.2009 getroffen.
Sie ist
von der Gemeindevertretung zu genehmigen.
