Vorlage öffentlich - VO/09GV/2015-128

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die 2. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Testorf-Steinfort, wie sie der Anlage als Synopse vorliegt

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Posteingang vom 6. Mai 2015 bemängelte die Untere Rechtsaufsichtsbehörde (URAB) beim Landkreis Nordwestmecklenburg die zur Genehmigung vorgelegte 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Testorf-Steinfort unter Versagung der Genehmigung. In der beiliegenden Synopse wurden die bemängelten Stellen überarbeitet.

 

Da es sich bei den Beanstandungen nicht lediglich um redaktionelle Hinweise handelte, sind die vorgenommenen Änderungen durch die Gemeindevertretung zu beschließen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 

 

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Anlagen

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