Vorlage öffentlich - VO/05GV/2009-006
Grunddaten
- Betreff:
-
Bildung eines Wahlbereiches für das gesamte Gemeindegebiet Plüschow zur Kommunalwahl am 07. Juni 2009
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Birgit Gromm
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Plüschow
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Entscheidung
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27.01.2009
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Nach § 5
Abs. 1 Kommunalwahlgesetz M-V bestimmt die Gemeindevertretung die Zahl und die
Abgrenzung der Wahlbereiche.
Der
Gesetzgeber hat damit bereits seit der Kommunalwahl 2004 den kleineren Gemeinen
die Möglichkeit der Bildung von mehreren Wahlbereichen eingeräumt unter dem
Hintergrund, dass die ehemaligen Gemeindeteile angemessen in der neuen
Vertretung repräsentiert sind.
In
kleineren Gemeinden, die nicht durch Gebietsenderungen betroffen sind, ist die
Beibehaltung eines Wahlbereiches sinnvoll und organisatorisch einfacher. Es
muss jedoch formal die Gemeindevertretung einen Beschluss fassen.
