Vorlage öffentlich - VO/10GV/2015-159

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die Hauptsatzung der Gemeinde Upahl, wie sie der Anlage als 2. Synopse vorliegt

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Posteingang vom 23. April 2015 bemängelte die Untere Rechtsaufsichtsbehörde (URAB) beim Landkreis Nordwestmecklenburg die zur Genehmigung vorgelegte Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Upahl unter Versagung der Genehmigung. In der beiliegenden 2. Synopse wurden die bemängelten Stellen überarbeitet.

 

Da es sich bei den Beanstandungen nicht lediglich um redaktionelle Hinweise handelte, sind die vorgenommenen Änderungen durch die Gemeindevertretung zu beschließen.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...