Vorlage öffentlich - VO/14GV/2015-041

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt, dass die am 14.03.2015 gewählten Funktionsträger  der FF Stepenitztal eine monatliche Aufwandsentschädigung in folgender abgestufter Höhe zum gesetzlichen Höchstsatz des Wehrführers nach der seit dem 01.01.2014 gültigen Entschädigungsverordnung mit Wirkung vom 01.01.2015 an erhalten:

 

3 Gruppenführer der Standorte Börzow, Mallentin und Papenhusen jeweils     100 Euro

3 stellvertretende Gruppenführer der Standorte                                  jeweils      50 Euro

3 Maschinisten/ Gerätewarte der Standorte                                        jeweils      25 Euro

1 Jugendwart der FF Stepenitztal                                                                         50 Euro

1 stellvertretender Jugendwart der FF Stepenitztal                                              25 Euro

1 Schriftführer der FF Stepenitztal                                                                        20 Euro

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Am 1. Januar 2014 trat die Verordnung über die Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern

(Feuerwehrentschädigungsverordnung  - FwEntsch VO M-V) vom 28. November 2013 in Kraft.

Sie löste die Verordnung über die Entschädigung von Funktionsinhabern der Freiwilligen Feuerwehren

vom 7. September 2000 ab.

Neben der gesetzlichen Aufwandsentschädigung für den Gemeindewehrführer und seinen Stellvertreter kann nach § 5 der Verordnung Personen  mit besonderen Aufgaben eine Aufwandsentschädigung in angemessener Höhe gezahlt werden. Dazu zählen insbesondere Ausbilderinnen und Ausbilder, Geräte- und Jugendfeuerwehrwarte sowie Leiterinnen und Leiter von Einsatzabteilungen.

 

 

 

 

Information zum Einfluss dieser Entscheidung auf Leitbilder

Leitbild 1

Leitbild 2

Leitbild 3

Leitbild 4

Leitbild 5

Leitbild 6

 

 

 

 

 


 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

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