Vorlage öffentlich - VO/14GV/2015-041
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Höhe der Aufwandsentschädigung für sonstige Funktionsträger der FF Stepenitztal
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Haupt- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Petra Pahlke
- Verfasser:
- Herr Heinze
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Stepenitztal
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Entscheidung
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30.06.2015
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung beschließt, dass die am 14.03.2015 gewählten Funktionsträger der FF Stepenitztal eine monatliche Aufwandsentschädigung in folgender abgestufter Höhe zum gesetzlichen Höchstsatz des Wehrführers nach der seit dem 01.01.2014 gültigen Entschädigungsverordnung mit Wirkung vom 01.01.2015 an erhalten:
3 Gruppenführer der Standorte Börzow, Mallentin und Papenhusen jeweils 100 Euro
3 stellvertretende Gruppenführer der Standorte jeweils 50 Euro
3 Maschinisten/ Gerätewarte der Standorte jeweils 25 Euro
1 Jugendwart der FF Stepenitztal 50 Euro
1 stellvertretender Jugendwart der FF Stepenitztal 25 Euro
1 Schriftführer der FF Stepenitztal 20 Euro
Sachverhalt
Sachverhalt:
Am 1. Januar 2014 trat die Verordnung über die Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern
(Feuerwehrentschädigungsverordnung - FwEntsch VO M-V) vom 28. November 2013 in Kraft.
Sie löste die Verordnung über die Entschädigung von Funktionsinhabern der Freiwilligen Feuerwehren
vom 7. September 2000 ab.
Neben der gesetzlichen Aufwandsentschädigung für den Gemeindewehrführer und seinen Stellvertreter kann nach § 5 der Verordnung Personen mit besonderen Aufgaben eine Aufwandsentschädigung in angemessener Höhe gezahlt werden. Dazu zählen insbesondere Ausbilderinnen und Ausbilder, Geräte- und Jugendfeuerwehrwarte sowie Leiterinnen und Leiter von Einsatzabteilungen.
Information zum Einfluss dieser Entscheidung auf Leitbilder | |||||
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