30.06.2015 - 14 Beschluss zur Höhe der Aufwandsentschädigung fü...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14
- Gremium:
- Gemeindevertretung Stepenitztal
- Datum:
- Di., 30.06.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Haupt- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Petra Pahlke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, dass die am 14.03.2015 gewählten Funktionsträger der FF Stepenitztal eine monatliche Aufwandsentschädigung in folgender abgestufter Höhe zum gesetzlichen Höchstsatz des Wehrführers nach der seit dem 01.01.2014 gültigen Entschädigungsverordnung mit Wirkung vom 01.01.2015 an erhalten:
3 Gruppenführer der Standorte Börzow, Mallentin und Papenhusen jeweils 100 Euro
3 stellvertretende Gruppenführer der Standorte jeweils 50 Euro
3 Maschinisten/ Gerätewarte der Standorte jeweils 25 Euro
1 Jugendwart der FF Stepenitztal 50 Euro
1 stellvertretender Jugendwart der FF Stepenitztal 25 Euro
1 Schriftführer der FF Stepenitztal 20 Euro
