30.06.2015 - 14 Beschluss zur Höhe der Aufwandsentschädigung fü...

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ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, dass die am 14.03.2015 gewählten Funktionsträger  der FF Stepenitztal eine monatliche Aufwandsentschädigung in folgender abgestufter Höhe zum gesetzlichen Höchstsatz des Wehrführers nach der seit dem 01.01.2014 gültigen Entschädigungsverordnung mit Wirkung vom 01.01.2015 an erhalten:

 

3 Gruppenführer der Standorte Börzow, Mallentin und Papenhusen jeweils     100 Euro

3 stellvertretende Gruppenführer der Standorte                                  jeweils      50 Euro

3 Maschinisten/ Gerätewarte der Standorte                                        jeweils      25 Euro

1 Jugendwart der FF Stepenitztal                                                                         50 Euro

1 stellvertretender Jugendwart der FF Stepenitztal                                              25 Euro

1 Schriftführer der FF Stepenitztal                                                                        20 Euro

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 14

Nein- Stimmen:0

Enthaltungen:0