Vorlage öffentlich - VO/06GV/2015-102

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die Einleitung eines Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Roggenstorf gemäß in der Anlage beigefügten Antrag der Krause / Neßlinger GbR, Fritz-Reuter-Straße 13 in 23936 Roggenstorf, vom 25.02.2015 (PE am 02.03.2015) unter der Voraussetzung der Übernahme sämtlicher anfallender Kosten.

Die Ziele der Änderung des Bebauungsplanes bestehen darin, die ehemals als Spielplatz geplante Fläche als Baugrundstück auszuweisen, Zuwegungen zu regeln, Festsetzungen zu Baumanpflanzungen zu überprüfen sowie die gestalterischen Festsetzungen zur Errichtung von Wohnhäusern anzupassen.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Auf der Grundlage des § 12 BauGB hat die Gemeindevertretung auf Antrag über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens  nach pflichtgemäßen Ermessen zu entscheiden.

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Sämtliche anfallende Kosten sind vom Antragsteller zu tragen.

Die Gemeinde ist von Kosten freizuhalten.

 

 

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Anlagen

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