Vorlage öffentlich - VO/05GV/2015-110
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag auf Übernahme des Differenzbetrages gem. §21 Abs. 3 KiföG M-V
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Haupt- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Gisa Kirchberg
- Verfasser:
- Gisa Kirchberg
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Plüschow
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Entscheidung
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17.03.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Das Kind, Anthony Redenz, wohnhaft in 23936 Plüschow besucht die Kita „Hanseatenhaus“ in Wismar. Die Arbeitszeiten beider Elternteile sind sehr unterschiedlich. Oftmals muss die Mutter bis nach 18:00 Uhr arbeiten (nähere Erläuterungen s. Antrag).
Da die ortsansässige Kita in Naschendorf „nur“ eine Öffnungszeit bis 18:00 Uhr vorhalten kann, haben sich die Eltern für eine Kita in Wismar mit Öffnungszeiten bis 19:00 Uhr entschieden.
Die Betreuungskosten für einen Krippen Ganztagsplatz im Hanseatenhaus belaufen sich auf 301,77€ monatlich. Da die Gemeinde Plüschow jedoch nur den Wohnsitzgemeindeanteil der ortsansässigen Kita Bummi in Naschendorf i. H. v. derzeit 228,56€ an den Träger der Kita Hanseatenhaus zahlt, müssen die Eltern den Differenzbetrag gem. § 21 Abs. 3 KiföG M-V übernehmen. Es bleibt ein Restbetrag von 73,21€ übrig, den die Eltern zahlen müssen.
Es sei darauf hingewiesen, dass die Eltern auch Kosten für das Essen i.H.v. 30,60€ geltend gemacht haben, diese aber nicht Gegenstand des § 21 Abs. 3 KiföG M-V sind. Essengeldkosten sind individueller Natur und müssten bei jedem Kind gezahlt werden.
Die Eltern sehen sich hier außer Stande einen Krippenplatz in der ortsansässigen Kita aufgrund der Öffnungszeiten in Anspruch zu nehmen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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