Vorlage öffentlich - VO/12SV/2015-569
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für die Grundstücke in Grevesmühlen, Rudolf-Breitscheid-Straße 14, 16 und 16a gemäß § 12 Abs. 2 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Gabriele Matschke
- Verfasser:
- G. Matschke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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19.03.2015
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Erledigt
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Hauptausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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24.03.2015
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Erledigt
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Stadtvertretung Grevesmühlen
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Entscheidung
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13.04.2015
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung beschließt die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gemäß § 12 Abs. 2 BauGB für die Grundstücke in Grevesmühlen, Rudolf-Breitscheid-Straße 14, 16 und 16a auf der Grundlage des in der Anlage beigefügten Antrages der Grundstückseigentümer vom 07.02.2015 (PE am 13.02.2015) unter der Voraussetzung der Übernahme sämtlich anfallender Kosten durch die Antragsteller. Die Zielsetzung besteht darin, den vormals gewerblich genutzten hinteren Bereich der Grundstücke R.-Breitscheid-Str. 14 und 16 einer geänderten Nutzung zu zuführen und den bereits vorhandenen Gartenbaubetrieb auf dem Grundstück Nr. 16a planungsrechtlich zu sichern sowie zusätzlich auf diesem Grundstück Baurecht für die Errichtung einer Wohnung zu schaffen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Sämtliche anfallenden Kosten werden von den Antragstellern übernommen. Dies beinhaltet auch die von der Stadt zu erhebende Verwaltungspauschale in Höhe von 5.000 Euro für zu erbringende Verwaltungsleistungen, insbesondere für Bekanntmachungen und Auslagen, sowie des allgemeinen Verwaltungsaufwandes für das Bebauungsplanverfahren.
Die Stadt ist generell von Kosten freizuhalten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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160,3 kB
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