Vorlage öffentlich - VO/12SV/2015-569

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gemäß § 12 Abs. 2 BauGB  für die Grundstücke in Grevesmühlen, Rudolf-Breitscheid-Straße 14, 16 und 16a auf der Grundlage des in der Anlage beigefügten Antrages der Grundstückseigentümer vom 07.02.2015 (PE am 13.02.2015) unter der Voraussetzung der Übernahme sämtlich anfallender Kosten durch die Antragsteller. Die Zielsetzung besteht darin, den vormals gewerblich genutzten hinteren Bereich der Grundstücke R.-Breitscheid-Str. 14 und 16 einer geänderten Nutzung zu zuführen und den bereits vorhandenen Gartenbaubetrieb auf dem Grundstück Nr. 16a planungsrechtlich zu sichern sowie zusätzlich auf diesem Grundstück Baurecht für die Errichtung einer Wohnung zu schaffen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Auf der Grundlage des § 12 (2) BauGB hat die Gemeinde/Stadt auf Antrag eines Vorhabenträgers über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Sämtliche anfallenden Kosten werden von den Antragstellern übernommen. Dies beinhaltet auch die von der Stadt zu erhebende Verwaltungspauschale in Höhe von 5.000 Euro für zu erbringende Verwaltungsleistungen, insbesondere für Bekanntmachungen und Auslagen, sowie des allgemeinen Verwaltungsaufwandes für das Bebauungsplanverfahren.

Die Stadt ist generell von Kosten freizuhalten.

 

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Anlagen

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