Vorlage öffentlich - VO/13GV/2015-249

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Gägelow beschließt, die Eilentscheidung des Bürgermeisters über die Überplanmäßige Auszahlung für das PSK  „ Regionale Schule mit Grundschule Proseken – Unterhaltung Gebäude“ vom 04.12.2014 zu genehmigen.   

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 39 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg – Vorpommern hat der Bürgermeister am 04.12.2014 von seinem Recht Eilentscheidung Gebrauch gemacht und die überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 30.000  Euro für das PSK 21502.52313000 "Regionale Schule mit Grundschule Proseken - Unterhaltung Gebäude" genehmigt.

 

Die Eilentscheidung mit weiteren Erläuterungen zum Sachverhalt liegt als Anlage der Beschlussvorlage bei.

 

Gemäß Hauptsatzung der Gemeinde Gägelow entscheidet der Hauptausschuss lt. § 5 Abs. 4 Nr. 11 bei außerplanmäßigen oder überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen von 5.000 Euro bis 20.000 Euro je Fall.

Die  Eilentscheidung bedarf somit der Genehmigung der Gemeindevertretung. 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Gegenfinanzierung erfolgt in Höhe von 25.000,00 aus dem Produktsachkonto  53101.0960000-045 (Photovoltaikanlage Gemeindezentrum) und in Höhe von 4.000,00 € aus dem Produktsachkonto 28101.09600000-034 „Erneuerung Zufahrt Kapelle Weitendorf“. 

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Anlagen

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