Vorlage öffentlich - VO/13GV/2015-245
Grunddaten
- Betreff:
-
6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Gewerbegebiet Gägelow" der Gemeinde Gägelow
Hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Marleen Steffen
- Verfasser:
- Steffen, Marleen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Gägelow
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Entscheidung
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24.02.2015
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Beschlussvorschlag
1) Für das rd. 3,3 ha große Gebiet in der Gemeinde Gägelow, Ortslage Gägelow, umfassend die Flurstücke 19/39, 21/12, 21/14, 21/32 21/33, 21/34, 21/35, 21/42 und 54 (teilw.) der Flur 1, Gemarkung Gägelow, begrenzt im Norden durch die Bundesstraße 105, im Osten durch die Dorfstraße und im Süden und Westen durch die Untere Straße, soll die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Gewerbegebiet Gägelow" aufgestellt werden. Der Geltungsbereich bezieht teilweise Flächen ein, die bereits Gegenstand der 3. Änderung des Planes waren (s. Übersichtsplan in der Anlage). Da es sich um eine Nachverdichtung von städtebaulichen Strukturen handelt, wird der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
2) Es wird folgendes Planungsziel verfolgt:
Mit der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 beabsichtigt die Gemeinde Gägelow für den nördlichen Teil des Geltungsbereiches die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erweiterung des bestehenden Baumarktes zu schaffen. Dafür wird das im Ursprungsplan festgesetzte Gewerbegebiet in ein sonstiges Sondergebiet nach § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung "Baumarkt" umgewidmet. Ziel des Bebauungsplanes ist es darüber hinaus, durch Festsetzung eines Gewerbegebietes im südlichen Teil des Geltungsbereiches die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung von Gewerbebetrieben zu schaffen. Diese Flächen sind in der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 teilweise als Mischgebiet festgesetzt.
3) Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.
4) Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gägelow billigt den vorliegenden Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Gewerbegebiet Gägelow" und den Entwurf der Begründung dazu. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. Der Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 einschließlich der Begründung ist gemäß § 13a Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Gemäß § 13a Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden soll. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 13a Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB zur Stellungnahme innerhalb eines Monats aufzufordern und über die öffentliche Auslegung zu informieren.
5) Der Bürgermeister wird beauftragt, den Auslegungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der im nördlichen Bereich des Gewerbegebietes ansässige Baumarkt beabsichtigt seine Ausstellungsfläche in Richtung Osten zu erweitern. Die Flächen des Marktes sind im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 1 als Gewerbegebiet gem. § 8 BauNVO festgesetzt. Da es sich um einen sog. großflächigen Einzelhandelsbetrieb handelt und diese nur in sonstigen Sondergebieten nach § 11 BauNVO zulässig sind, muss der Bebauungsplan für dieses Vorhaben entsprechend geändert werden. Durch die Änderung für die Gesamtfläche des Baumarktes wird die planungsrechtliche Situation darüber hinaus dem tatsächlichen Bestand angepasst und damit auch Rechtssicherheit geschaffen.
Auch der südliche Teil des Geltungsbereichs war in dem ursprünglichen Bebauungsplan Nr. 1 als Gewerbegebiet festgesetzt. Im Rahmen der rechtkräftigen 3. Änderung des Bebauungsplanes wurde ein Teil entlang der Dorfstraße in ein Mischgebiet gem. § 6 BauNVO umgewidmet. Es hat sich jedoch zwischenzeitlich herausgestellt, dass dadurch eine zweckmäßige Nutzung erschwert wird. Daher wird nunmehr für den Bereich westlich der Dorfstraße ein Gewerbegebiet festgesetzt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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