Vorlage öffentlich - VO/10GV/2015-148
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung der Gemeinde Upahl über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 für das Gebiet "Am Hofteich" in Sievershagen
hier: Städtebaulicher Grundlagenvertrag
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Gabriele Matschke
- Verfasser:
- G. Matschke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Upahl
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Entscheidung
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05.02.2015
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Beschlussvorschlag
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Upahl stimmt dem in der Anlage beigefügten Städtebaulichen Grundlagenvertrag zur Änderung des Bebauungsplanes Nr.1 „Am Hofteich“ Sievershagen mit der Landgesellschaft M-V mbH, Lindenallee 2a, 19067 Leezen, zu.
- Der Bürgermeister wird beauftragt mit der Landgesellschaft M-V mbH einen Städtebaulichen Grundlagenvertrag laut Anlage abzuschließen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Landgesellschaft M-V mbH beabsichtigt für 2 Teilbereiche die Änderung des B-Planes Nr. 1 für das Gebiet „Am Hofteich“ in Sievershagen. Die betreffenden Flächen befinden sich im Eigentum der Landgesellschaft M-V mbH und des Landes M-V.
Ziel der Änderung ist die Ausweisung einer Bebauung mit Einfamilienhäusern. Bisher war dies auf Grund der Festsetzung für Doppel- und Reihenhausbebauung nicht möglich.
Die auf den Flächen vorhandenen landwirtschaftlichen Gebäude wurden von der Landgesellschaft bereits beräumt.
Die Gemeinde Upahl strebt für den Bereich des alten Gutshauses im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 1 ebenfalls eine Neuordnung der Bauflächen auf Grund des schlechten Bauzustandes der Bestandsgebäude (Gutshaus mit Nebengebäuden) an. Die Gemeinde möchte sich daher an den Planungskosten für die erforderliche 1. Änderung des B-Planes Nr. 1 beteiligen.
Träger der Planung soll die Landgesellschaft sein, da sie zum einen über den größeren Anteil an Flächen im zu überplanenden Bereich verfügt und zum anderen als Bevollmächtigte für die Landesflächen auftritt. Ursprünglich wollte die Landgesellschaft selbst die erforderlichen Planungsunterlagen durch eigene Mitarbeiter erstellen. Dies ist aus personellen Gründen jetzt jedoch nicht mehr möglich, so dass die Bindung eines externen Planungsbüros erforderlich ist. Die Landgesellschaft hat dafür bereits 2014 das Planungs-büro Mahnel beauftragt.
Die Gemeinde beteiligt sich entsprechend ihrem Flächenanteil von 33,93 % an den Kosten in Höhe von Netto 7.656,84 Euro (Brutto 9.111,64 Euro).
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,8 MB
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