Vorlage öffentlich - VO/10GV/2015-147
Grunddaten
- Betreff:
-
Erklärung zum Einvernehmen gem. § 16 Kindertagesförderungsgesetz für Mecklenburg-Vorpommern (KiföG M-V)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Haupt- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Ivon Drewes
- Verfasser:
- Ivon Rath
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Upahl
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Entscheidung
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05.02.2015
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Upahl beschließt die finanzielle Beteiligung der Gemeinde Upahl an den Platzkosten der Kita „Landmäuse“ für 2015 sowie für die Folgejahre wie dargestellt.
Die derzeitige Förderung eines Krippenplatzes über das gesetzliche Maß hinaus, 60% für die Wohnsitzgemeinde und 40% für die Eltern, wird bis zur Fassung eines Änderungsbeschlusses beibehalten.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Durch die Erhöhung der Landesanteile und Kreismittel zum 01.01.2015 um jeweils 4€ in jeder Betreuungsart ergibt sich eine geringere Kostenbeteiligung für die Wohnsitzgemeinde sowie für die Eltern.
Gem. Beschluss der Gemeindevertretung vom 27.01.2011 erfolgt die finanzielle Beteiligung für den Krippen-Ganztags (GT) und –Teilzeitplatz (TZ) im Verhältnis von 60% für die Gemeinde und 40% für die Eltern. Die Beiträge stellen sich somit wie folgt dar:
Aufteilung der Kosten ab dem 01.01.2015- 31.12.2015
Krippe GT TZ
Land- und Landkreis 267,00€ 155,00€
Wohnsitzgemeinde 385,76€ 268,72€
Eltern 257,18€ 179,14€
Platzkosten gesamt 909,94€ 602,86€
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Gemeinde ergibt sich hieraus eine geringere finanzielle Belastung. Für einen Krippen GT sowie auch für den TZ Platz werden 2,40€ pro Kind/pro Monat eingespart. Derzeit werden 12 Krippenkinder aus der Gemeinde Upahl in der Kita „Landmäuse“ in Upahl sowie in den umliegenden Kitas betreut. Daraus ergibt sich eine jährliche Einsparung i. H. v. von 345,60€
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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59,1 kB
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