Vorlage öffentlich - VO/10GV/2015-146

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Upahl beschließt die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer der Gemeinde Upahl für das Jahr 2015.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Hebesätze der Haushaltssatzung treten erst mit Genehmigung des Haushaltes durch die untere Rechtsaufsichtsbehörde in Kraft. Bis zur Genehmigung behalten die bisherigen Hebesätze aus dem Vorjahr ihre Gültigkeit. Die Gemeinde hat jedoch mit dem Haushaltssicherungskonzept eine Anhebung des Hebesatzes für die Grundsteuer A, Grundsteuer B und Gewerbesteuer beschlossen. Da die untere Rechtsaufsichtsbehörde angekündigt hat, den Haushalt 2015 erst mit Vorlage der beschlossenen Eröffnungsbilanz zu genehmigen, ist es erforderlich, eine gesonderte Hebesatzsatzung zu erlassen, um die zusätzlichen Erträge dennoch realisieren zu können.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Mehreinzahlungen von ca. 124.000 € aufgrund der Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer A, die Grundsteuer B und der Gewerbesteuer.

 

 

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Anlagen

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