Vorlage öffentlich - VO/12SV/2014-492

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt die Satzung der Stadt Grevesmühlen zur Benutzung der Sportstätten (Sportstättenbenutzungssatzung) in anliegender Form.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Um den Bereich der Nutzung der Sportstätten der Stadt bis hin zur  Erhebung von Benutzungsgebühren einheitlich und entsprechend den heutigen Bedingungen und Bedürfnissen einheitlich und allgemeinverbindlich zu gestalten, wird der Erlass der anliegenden Benutzungssatzung für Sportstätten empfohlen. Sie regelt die Rechte und Pflichten der Stadt sowie der Benutzer der Sportstätten und soll somit Rechtssicherheit für alle Beteiligten schaffen.

 

Die Änderungen aus der Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses vom 29.09.2014 wurden in die Satzung eingearbeitet.

 

Die Satzung soll - unabhängig von der Sportstättengebührensatzung - am  01.07.2015 in Kraft treten, damit die Benutzung beginnend mit dem neuen Schuljahr einheitlich geregelt werden kann. 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: keine

 

 

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Anlagen

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