02.02.2015 - 7 Satzung der Stadt Grevesmühlen zur Benutzung de...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Böttcher äußert sich zu § 3 Pflichten der Nutzer der Sportstättenbenutzungssatzung, insbesondere zu Absatz 4. In diesem Absatz sind explizit nur 2 Straftaten genannt. Andere Straftaten sind vernachlässigt. Herr Böttcher spricht sich für die Nennung von jeglicher Art von Straftaten aus.  Er ist der Ansicht, dass jeder die Sportstätten nutzen darf, der sich an die Gesetze hält.

Herr Böttcher schlägt folgende Änderung des Absatzes 4 vor: ab extremistisches Gedankengut…. streichen und ersetzen durch: Der Nutzer verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass von den Veranstaltungsteilnehmern keine Straftaten begangen werden.

 

Herr Schönfeldt macht darauf aufmerksam, dass sich die Satzung auf die Örtlichkeiten der Stadt Grevesmühlen bezieht und damit die Kernpunkte getroffen wurden, die für sportliche und kulturelle Veranstaltungen von Bedeutung sind. Die Rahmenbedingungen hierzu sind gesetzlich geregelt. Herr Schönfeldt teilt die Meinung von Herrn Böttcher nicht.

 

Herr Böttcher wiederholt, dass die Änderung des § 3 der Sportstättenbenutzungssatzung sinnvoll ist, da die dort genannten Pflichten gesetzlich geregelt sind. Personen mit einer anderen politischen Einstellung dürfen nicht ausgeschlossen werden.

Reduzieren

Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt die Satzung der Stadt Grevesmühlen zur Benutzung der Sportstätten (Sportstättenbenutzungssatzung) in anliegender Form.

Reduzieren

Abstimmung zum Änderungsantrag:

 

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 2

Nein- Stimmen:13

Enthaltungen:6

 

Abstimmung zur Satzung:

 

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 14

Nein- Stimmen:2

Enthaltungen:5

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage