Vorlage öffentlich - VO/09GV/2014-099

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Testorf-Steinfort bestätigt die Eilentscheidung des Bürgermeisters vom 09.10.2014 zur außerplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 20.000,00 Euro für das Vorhaben „Gewässerunterhaltung – Sanierung der Dorfmitte (Teich Harmshagen)“ , Produktsachkonto 55201.09600000-031, 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 39 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern traf der Bürgermeister folgende Eilentscheidung:

Er genehmigte die außerplanmäßige Auszahlung für das Produktsachkonto 55201.09600000-031 in Höhe von 20.000,00 Euro.

Bei der Haushaltsplanung für 2014 hat dieses Vorhaben keine Berücksichtigung gefunden. Um Fördermittel für 2015 beantragen zu können, muss die Vorplanung sowie dazugehörige Voruntersuchungen (Gutachterleistungen) in diesem Jahr erfolgen.

Die Gegenfinanzierung erfolgt aus dem Produktsachkonto 11401.14211000-010

B-Plan Nr. 3 Gutsanlage Testorf (Haushaltsrest aus dem Vorjahr).

Die liquiden Mittel nehmen in der o. g. Höhe zu Gunsten der Erhöhung des Anlagevermögens ab.

Gemäß § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Testorf-Steinfort entscheidet der Bürgermeister bei außerplanmäßigen Aufwendungen bis zu einem Wert von 2.000,00 Euro je Ausgabefall. Ein Beschluss der Gemeindevertretung ist erforderlich.

Für die nächste ordentliche Sitzung der Gemeindevertretung wart noch kein Termin festgelegt. Daher musste  er  von seinem Recht der Eilentscheidung Gebrauch machen.

Diese Eilentscheidung bedarf der nachträglichen Bestätigung der Gemeindevertretung.

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Finanz. Auswirkung

Die liquiden Mittel

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