Vorlage öffentlich - VO/13GV/2014-227
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über die Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Proseken in der Gemeinde Gägelow
Hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Marleen Steffen
- Verfasser:
- Steffen, Marleen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Gägelow
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Entscheidung
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25.11.2014
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Beschlussvorschlag
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gägelow beschließt die Aufstellung der Satzung über die Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Proseken gemäß § 34 Absatz 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB. Planungsziel ist die Ergänzung bzw. Ausdehnung des nach § 34 BauGB zu beurteilenden im Zusammenhang bebauten Ortsteils östlich der Ortslage Proseken gemäß Übersichtsplan in der Anlage.
- Der Geltungsbereich befindet sich östlich der Ortslage Proseken und umfasst die Flurstücke 20 (teilw.) und 21/6 (teilw.) der Flur 1, Gemarkung Proseken (s. Anlage). Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gägelow billigt den vorliegenden Entwurf der Satzung über die Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Proseken und den Entwurf der Begründung dazu (s. Entwurf vom 14.11.2014 mit Begründung).
- Der Entwurf der Satzung einschließlich der Begründung ist gemäß § 34 Abs. 6 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB zur Stellungnahme innerhalb eines Monats aufzufordern und über die öffentliche Auslegung zu informieren. Die Planung ist nach § 2 Abs. 2 BauGB mit den Nachbargemeinden abzustimmen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Am 29.04.2014 beschloss die Gemeindevertretung die Einleitung eines Bauleitverfahrens zum Zwecke der Errichtung eines Wohnhauses südlich der Hauptstraße (L01) am östlichen Ortsrand Proseken.
Mit der Aufstellung der Ergänzungssatzung für die Ortslage Proseken beabsichtigt die Gemeinde Gägelow, eine derzeitige Außenbereichsfläche im Osten der Ortslage in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil mit einzubeziehen. Diese Fläche ist damit künftig als „Innenbereich“ zu betrachten und für eine Bebauung nach § 34 BauGB geeignet. Durch die bauliche Nutzung der einbezogenen Fläche soll die Ortslage arrondiert und gleichzeitig der Ortseingangsbereich definiert bzw. geordnet und aufgewertet werden. Auf der Fläche soll ein Wohnhaus für eine Familie entstehen. Dabei soll durch die Beschränkung auf maximal ein Vollgeschoss und durch die Festsetzung einer vergleichsweise geringen Firsthöhe die Einfügung des Baukörpers in die Umgebung gewährleistet werden. Ein weiterer Aspekt ist die angestrebte generationenübergreifende Nachbarschaft zu dem westlich vorhandenen, zu Wohnzwecken genutzten Grundstück. Mit der Aufstellung der Ergänzungssatzung verfolgt die Gemeinde somit auch die Zielsetzung der Berücksichtigung von besonderen Wohnbedürfnissen der Bevölkerung, der Erhaltung stabiler Bewohnerstrukturen sowie der Eigentumsbildung im Ort.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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260 kB
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2,5 MB
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(wie Dokument)
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678 kB
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