Vorlage öffentlich - VO/13GV/2014-220

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Für die Abrechnung von Straßenbaubeiträgen im Zuge des Ausbaus der Ortsdurchfahrt des Ortsteils Proseken werden zwei Abrechnungsabschnitte gebildet:

 

Abschnitt I

 

Dieser Abschnitt beginnt mit der Einmündung der Ortsdurchfahrt in die Bundesstraße B 105. Er endet mit dem Scheitelpunkt der östlichen Flurstücksgrenze des Flurstücks 5/29 des Grundstücks Hauptstraße 4b.

 

Abschnitt II

Dieser Abschnitt beginnt mit der östlichen Begrenzung des Abschnitts I und endet mit der westlichen Grenze des Flurstücks 13/2..

 

Zur näheren Abgrenzung wird auf die zu diesem Beschluss als Anlage dienenden maßstabsgerechten Flurkartenausschnitte verwiesen, auf denen die hier textlich beschriebenen Abgrenzungen auch bildlich dargestellt sind.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß der Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde Gägelow sind für den Ausbau von Straßen anteilige Beiträge zu erheben. Für eine rechtmäßige Festsetzung ist eine Abschnittsbildung wie vorgeschlagen erforderlich, da in der Örtlichkeit klare Abgrenzungsmerkmale gegeben sind, wie anliegende Bebauungsart und der Umfang des Ausbaus.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Positiv, durch die Möglichkeit der rechtssicheren Festsetzung von Gemeindeabgaben.

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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