Vorlage öffentlich - VO/12SV/2014-515
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag der Fraktionen "DIE LINKE" und "Freie Wählergemeinschaft Grevesmühlen" auf Beibehaltung einer Schulwegbegleitung für die Grundschülerinnen und -schüler
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Haupt- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Pirko Scheiderer
- Verfasser:
- Scheiderer, Pirko
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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10.11.2014
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Erledigt
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Kultur- und Sozialausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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Erledigt
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Hauptausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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18.11.2014
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Bereit
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Stadtvertretung Grevesmühlen
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung beschließt, die in Trägerschaft der Stadt stehenden Grundschulen werden durch Schulwegbegleiterinnen oder Schulwegbegleiter über das Jahr 2014 hinaus abgesichert. Dabei soll möglichst Personalkontinuität gewährleistet sein. Die Kosten werden in den städtischen Haushalt 2015 eingestellt.
Sachverhalt
Sachverhalt: Die Begründung der Fraktionen ist dem anhängenden schriftlichen Antrag zu entnehmen, welcher in der Verwaltung am 05.11.2014 eingegangen ist.
Anmerkung der Verwaltung: Der Antrag beinhaltet eine dauerhafte zusätzliche finanzielle Belastung der Stadt Grevesmühlen im Bereich der freiwilligen Leistungen. Bei der beantragten Entscheidung ist daher zwingend § 31 Absatz 2, Satz 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) zu beachten. Danach sind die Antragsteller zunächst unter Benennung des Teilhaushaltes verpflichtet darzulegen, wie die zur Deckung der Mehraufwendungen erforderlichen Mittel aufzubringen sind.
Weil die Stadt Grevesmühlen keinen ausgeglichenen Haushalt hat, befindet sie sich nach wie vor in der Haushaltssicherung. Ein Haushaltssicherungskonzept nach § 43 der KV M-V wurde beschlossen und wird regelmäßig – auch für das Haushaltsjahr 2015 - durch Beschluss fortgeführt. Eine Umsetzung der beantragten Entscheidung hätte zur Folge, dass durch die Einstellung zweier Mitarbeiterinnen sowohl der Stellenplan als auch das Personalkonzept anzupassen wären. Damit steht der Antrag dem beschlossenen Haushaltssicherungskonzept entgegen. Die Antragsteller sind daher gemäß § 31 Absatz 2, Satz 3 KV M-V verpflichtet, unter Benennung der berührten Maßnahme(n) des Haushaltssicherungskonzepts zusätzliche neue Maßnahmen zu benennen, die geeignet sind, die entstehenden Mehraufwendungen vollständig zu kompensieren.
Beschäftigungsverhältnisse auf geringfügiger Basis können zur Wahrnehmung dieser Aufgabe wegen der Tarifbindung der Stadt Grevesmühlen nicht abgeschlossen werden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Durch eine Fortführung der Schultagsbegleitung in der bestehenden Form entstünden Mehraufwendungen von etwa 40.000,- € jährlich. Zudem wäre dieser Betrag in den Folgejahren dem Aufstieg der Beschäftigten in den Entgeltstufen sowie den tariflichen Entwicklungen unterworfen, was eine zu erwartende jährliche Erhöhung erwarten lässt
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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66,5 kB
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