Vorlage öffentlich - VO/12SV/2008-087

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.      Das Abwägungsmaterial wurde gesichtet. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung ist eine Stellungnahme eingegangen. Von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen vorgebracht. Diese werden ausgewertet.

Es ergeben sich:

-          zu berücksichtigende Anregungen,

-          teilweise zu berücksichtigende Anregungen,

-          nicht zu berücksichtigende Anregungen.

Diese sind gemäß tabellarischer Zusammenstellung, die als Anlage beigefügt ist, zu betrachten.

2.      Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen fasst den Beschluss über die Abwägung für den Bebauungsplan Nr. 29 der Stadt Grevesmühlen laut Anlage.

3.      Diejenigen, die abwägungsrelevante Stellungnahmen abgegeben haben, sind über das

      Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen zu unterrichten.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Grevesmühlen hat das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 29 der Stadt Grevesmühlen durchgeführt.

Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens wurden die frühzeitigen Beteiligungen nach § 3 Abs. 1 BauGB als frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB als frühzeitige Behördenbeteiligung durchgeführt. Danach fand eine Auswertung eingegangener Stellungnahmen und Anregungen statt.

Die Beteiligung mit den Entwürfen des Bebauungsplanes gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, Behördenbeteiligung, und § 3 Abs. 2 BauGB, Öffentlichkeitsbeteiligung, fand ebenfalls statt. Nunmehr steht die Auswertung eingegangener Anregungen und Stellungnahmen zum Abschluss des Verfahrens an.

Die Stellungnahmen werden ausgewertet und für die Beachtung im Plan bewertet.

Es ergeben sich:

-          zu berücksichtigende Anregungen,

-          teilweise zu berücksichtigende Anregungen und

-          nicht zu berücksichtigende Anregungen.

Hinweise werden lediglich zur Kenntnis genommen.

Auf der Grundlage der Abwägung sind die Satzungsexemplare vorzubereiten.

Voraussetzung für die Bekanntmachung des Bebauungsplanes ist die Genehmigung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Grevesmühlen auch für diesen Teilbereich, der mit dem Bebauungsplan Nr. 29 überdeckt ist. Anderenfalls ist eine Genehmigung für den Bebauungsplan bei der zuständigen Behörde zu beantragen.

 

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