Vorlage öffentlich - VO/12SV/2008-087
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über den Bebauungsplan Nr. 29 der Stadt Grevesmühlen
für das Industrie- und Gewerbegebiet Nordwest
hier: Abwägungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Gabriele Matschke
- Verfasser:
- G. Matschke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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20.11.2008
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Erledigt
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Hauptausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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02.12.2008
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Erledigt
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Umweltausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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08.12.2008
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Erledigt
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Stadtvertretung Grevesmühlen
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Entscheidung
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15.12.2008
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Beschlussvorschlag
1. Das Abwägungsmaterial wurde gesichtet. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung ist eine Stellungnahme eingegangen. Von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen vorgebracht. Diese werden ausgewertet.
Es ergeben sich:
- zu berücksichtigende Anregungen,
- teilweise zu berücksichtigende Anregungen,
- nicht zu berücksichtigende Anregungen.
Diese sind gemäß tabellarischer Zusammenstellung, die als Anlage beigefügt ist, zu betrachten.
2. Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen fasst den Beschluss über die Abwägung für den Bebauungsplan Nr. 29 der Stadt Grevesmühlen laut Anlage.
3. Diejenigen, die abwägungsrelevante Stellungnahmen abgegeben haben, sind über das
Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen zu unterrichten.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadt
Grevesmühlen hat das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 29 der
Stadt Grevesmühlen durchgeführt.
Im Rahmen
des Aufstellungsverfahrens wurden die frühzeitigen Beteiligungen nach § 3 Abs.
1 BauGB als frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB als
frühzeitige Behördenbeteiligung durchgeführt. Danach fand eine Auswertung
eingegangener Stellungnahmen und Anregungen statt.
Die
Beteiligung mit den Entwürfen des Bebauungsplanes gemäß § 4 Abs. 2 BauGB,
Behördenbeteiligung, und § 3 Abs. 2 BauGB, Öffentlichkeitsbeteiligung, fand
ebenfalls statt. Nunmehr steht die Auswertung eingegangener Anregungen und
Stellungnahmen zum Abschluss des Verfahrens an.
Die
Stellungnahmen werden ausgewertet und für die Beachtung im Plan bewertet.
Es ergeben
sich:
-
zu
berücksichtigende Anregungen,
-
teilweise
zu berücksichtigende Anregungen und
-
nicht
zu berücksichtigende Anregungen.
Hinweise
werden lediglich zur Kenntnis genommen.
Auf der
Grundlage der Abwägung sind die Satzungsexemplare vorzubereiten.
Voraussetzung
für die Bekanntmachung des Bebauungsplanes ist die Genehmigung der 3. Änderung
des Flächennutzungsplanes der Stadt Grevesmühlen auch für diesen Teilbereich,
der mit dem Bebauungsplan Nr. 29 überdeckt ist. Anderenfalls ist eine
Genehmigung für den Bebauungsplan bei der zuständigen Behörde zu beantragen.
