15.12.2008 - 9 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 29 der Stadt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Mahnel vom gleichnamigen Ing.-Büro macht hierzu Ausführungen. Er informiert über Ergänzungen und begründet diese.

Der Bürgermeister informiert über eine Stellungnahme des Zweckverbandes, die erst heute am 15.12.2008 per Fax eingegangen ist. In diesem Fax widerruft der Zweckverband seine Stellungnahme zum B-Plan. Eine Erläuterung aus Sicht der Stadtverwaltung wird  durch den Bürgermeister gegeben. Er schlägt vor die Abstimmung so vorzunehmen, wie sie ausgereicht wurde. B-Plan und Umlegungsverfahren sind zwei verschiedene Verfahren. Die Stellungnahme bezieht sich hauptsächlich auf das Umlegungsverfahren. Eine weitere Diskussion wird es  geben, wenn sich andere Möglichkeiten ergeben, die zu Veränderungen im B-Plan führen, wird dieses mit einem nachträglichen Beschluss korrigiert.

Um die Umsetzung des Straßenanschlusses im nächsten Jahr nicht zu gefährden bittet der Bürgermeister um die Zustimmung, so wie vorgeschlagen zu verfahren.

 

Beschluss:

1.      Das Abwägungsmaterial wurde gesichtet. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung ist eine Stellungnahme eingegangen. Von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen vorgebracht. Diese werden ausgewertet.

Es ergeben sich:

-          zu berücksichtigende Anregungen,

-          teilweise zu berücksichtigende Anregungen,

-          nicht zu berücksichtigende Anregungen.

Diese sind gemäß tabellarischer Zusammenstellung, die als Anlage beigefügt ist, zu betrachten.

2.      Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen fasst den Beschluss über die Abwägung für den Bebauungsplan Nr. 29 der Stadt Grevesmühlen laut Anlage.

3.      Diejenigen, die abwägungsrelevante Stellungnahmen abgegeben haben, sind über das

      Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen zu unterrichten.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:                     20 

Nein- Stimmen:                 0   

Enthaltungen:                    0