Vorlage öffentlich - VO/13GV/2014-218

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die Überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 1.088,00 für das Produktsachkonto 21502.09600000-014, „Regionale Schule mit Grundschule Proseken – Gestaltung Schulhof“. Die Gegenfinanzierung erfolgt aus dem PSK 21502.23151000-014.               

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Auf dem Schulhof der Regionalen Schule Proseken wurden im April 2014 vier Linden gepflanzt. Die Bäume im Wert von 1.088,00 € wurden von der Firma MAG Milch und Marktfrucht AG gespendet. Gemäß § 6 Abs. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Gägelow entscheidet der Hauptausschuss bei überplanmäßigen Auszahlungen innerhalb einer Wertgrenze von 1.000 € bis 5.000 €, so dass der Hauptausschuss für die Entscheidung verantwortlich ist.  Die Entscheidung wurde vom Hauptausschuss am 28.10.2014 mit der Bitte um eine Erläuterung der Formulierung zurückgestellt.  

 

Die Fa. MAG Milch und Marktfrucht AG hat bei der Gärtnerei Triwalk 4 Linden erworben und bezahlt. Zur buchhalterischen Darstellung in der Gemeinde ist der Erwerb der Bäume über das Produktsachkonto 21502.0960 000-014 erfolgt, Zahlweise Verrechnung. Um der Fa. MAG diese „Baumspende“ bescheinigen zu können, wurde ein Sonderposten in gleicher Höhe von 1.088,00 € gebildet. Beide Beträge wurden gegeneinander verrechnet. Die überplanmäßige Auszahlung war notwendig, weil auf dem Produktsachkonto  21502.09600000-014, „Regionale Schule mit Grundschule Proseken – Gestaltung Schulhof kein Planansatz für die Beschaffung der Bäume vorhanden war. Aus dem Gemeindehaushalt floss kein Geld. Es ist lediglich eine buchhalterische Darstellung des Zugangs der Anlagegüter (Bäume) und des Spendenvorganges.   

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Gegenfinanzierung erfolgt aus dem PSK „Regionale Schule mit Grundschule Proseken – Sonderposten aus Zuwendungen von privaten Unternehmen – Gestaltung Schulhof.         

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