Vorlage öffentlich - VO/12SV/2014-501

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

  1. Die bisherige Schreibweise „Gebhardstraße“ wird in „Gebhartstraße“ berichtigt.
  2. Die bisherige Schreibweise „Gebhardweg“ wird in „Gebhartweg“ berichtigt.
  3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Berichtigung ortsüblich bekannt zu geben.      
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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Bisher werden die Gebhartstraße und der Gebhartweg in allen amtlichen Verzeichnissen (z.B. Melderegister und Liegenschaftskataster) mit „d“ geschrieben.

 

Richtig ist jedoch die Schreibweise mit „t“, denn die Gehartstraße und der Gebhartweg tragen „den Namen des verdienstvollen Senators und Kammeringenieurs Theodor Gebhart.

 

[…] Theodor Gebhart, geboren am 11. Oktober 1844 in Doberan und gestorben am  8. Januar 1903 in Grevesmühlen, erwarb sich in seiner Tätigkeit als Ratsherr und Kammeringenieur Verdienste u.a. in Bezug auf die Überwindung der mittelalterlichen Verhältnisse in der städtischen Wasserversorgung. So hatte er bereits 1875 den Bau einer Wasserleitung vorgeschlagen und die Einebnung des ehemaligen Wallgrabens südlich und westlich des Stadtkerns realisiert.“ (Redersborg, Eckhart (2001): Die Straßen und Plätze der Stadt Grevesmühlen S. 133)

 

Die Straßennamenschilder tragen bereits die richtige Schreibweise (siehe Anlage).

 

Die bisherigen Hausnummern bleiben bestehen.

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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