Vorlage öffentlich - VO/12SV/2014-474

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt die anliegende Neufassung der Satzung über das Verfahren bei Stundung, Niederschlagung und Erlass von Ansprüchen der Stadt Grevesmühlen.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die letzte Satzungsänderung stammt aus dem Jahr 2001. Anlass für die Änderungen waren zum einen die Hinweise des Landesrechnungshofes im Zusammenhang mit der Querschnittsprüfung zum Forderungsmanagement. Parallel wurden auch die Wertgrenzen im Verhältnis zu den amtsangehörigen Kommunen angepasst, einzelne Formulierungen auf ihre Aktualität überprüft und redaktionelle Änderungen vorgenommen. Die Begründung der einzelnen Änderungen ist der Synopse und dem Umlandvergleich zu entnehmen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Nur in soweit, als die Rechtssicherheit bei der Behandlung von Forderungen erhöht wird.

 

 

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Anlagen

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