27.10.2014 - 7 Satzung über das Verfahren bei Stundung, Nieder...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Münter beantragt in §1 Abs. 1 der Satzung folgenden Wortlaut zu streichen:

…wenn der/ die Zahlungspflichtige sich aufgrund ungünstiger wirtschaftlicher Verhältnisse ohne eigenes Verschulden vorübergehend in ernsthaften Zahlungsschwierigkeiten befindet bzw. im Fall der sofortigen Einziehung in diese geraten würde… Sie begründet den Antrag damit, dass die Situation der Betroffenen nicht eingeschätzt werden kann.

Des Weiteren macht Sie darauf aufmerksam, dass der Finanzausschuss nur ein beratender Ausschuss ist und nicht innerhalb der Wertgrenzen stunden darf. Frau Münter beantragt, dass die Entscheidung dem Bürgermeister nach Anhörung des Finanzausschusses obliegt.

 

Frau Lenschow teilt mit, dass die erhebliche Härte klar definiert ist und nachvollzogen werden kann. Da wird seit einigen Jahren ein Formular verwendet, welches sich in der Praxis bewährt hat.

 

Herr Baetke pflichtet dieser Ansicht bei und macht darauf aufmerksam, dass eine konkrete Darstellung durch den Antragsteller wichtig ist.

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Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt die anliegende Neufassung der Satzung über das Verfahren bei Stundung, Niederschlagung und Erlass von Ansprüchen der Stadt Grevesmühlen.

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Abstimmung zur Härtefallregelung:

 

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:   0

Nein- Stimmen: 18

Enthaltungen:  3

 

Abstimmung zur Regelung der Zuständigkeit:

 

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:   17

Nein- Stimmen: 1

Enthaltungen:  3

 

 

Abstimmung gesamt:

 

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:   21

Nein- Stimmen: 0

Enthaltungen:  0

 

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Anlagen zur Vorlage