Vorlage öffentlich - VO/04GV/2008-027
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundsatzbeschluss zur baulichen Entwicklung in den Ortsteilen
der Gemeinde Mallentin
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Gabriele Matschke
- Verfasser:
- G. Matschke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Mallentin
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Entscheidung
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01.12.2008
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Beschlussvorschlag
1.
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Mallentin
fasst den Beschluss zur Rückstellung der Realisierung der
gemeindeeigenen Flächen in der Abrundungssatzung in Schmachthagen.
2.
Eine
erneute Aktivierung der Flächen darf nur bei entsprechendem Bedarfsnachweis und
nach positiver Stellungnahme der für Raumordnung und Landesplanung zuständigen
Stelle in Mecklenburg-Vorpommern erfolgen.
3.
Vor
einer Entscheidung ist der Eigenbedarfsnachweis zu führen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die
Gemeinde Mallentin hat die Ziele für ihre bauliche und sonstige Entwicklung im
Flächennutzungsplan für das gesamte Gemeindegebiet dargestellt. Unter
Berücksichtigung der Ziele der Raumordnung und Landesplanung wurden auch die
möglichen Kapazitäten für Wohnbebauung berücksichtigt. Nunmehr gibt es unter
Berücksichtigung der veränderten landwirtschaftlichen Bedingungen und
Verhältnisse die Absicht, im Ortsteil Schmachthagen eine grundsätzlich andere
bauliche Entwicklung vorzusehen. Die Landwirtschaft hat im Ortsteil
Schmachthagen keine Perspektive mehr. Es gibt den Antrag, die vorhandenen und
moralisch und physisch verschlissenen baulichen Anlagen abzureißen und anstelle
dessen Grundstücke für eine Wohnbebauung vorzubereiten. Dabei ist ersichtlich,
dass die Wohnbebauung nicht kurzfristig realisiert wird, sondern langfristig
umgesetzt wird. Diese veränderten Ziele und Absichten haben grundsätzliche
Auswirkungen auf den Flächennutzungsplan.
Für die Ortslage Schmachthagen ist im Grunde bauliche Möglichkeit im Bereich der Abrundungssatzung gegeben. Dieser Bereich ist jedoch nicht erschlossen. Es ist zwar eine Straße vorhanden, aber sämtliche sonstige Anlagen der Ver- und Entsorgung sind nicht vorhanden. Unter Berücksichtigung der neuen Bedingungen beschließt die Gemeinde Mallentin die bauliche Entwicklung im Bereich der Abrundungssatzung in Schmachthagen zurückzustellen. Dies ist die Voraussetzung, um eine planerische Vorbereitung der bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen in Richtung Wohngebiet realisieren und umsetzen zu können. Diese Rückstellung ist damit zu verbinden, dass eine Aktivität der Abrundungssatzung nur erfolgen darf, wenn der Bedarfsnachweis gegenüber dem Amt für Raumordnung und Landesplanung angetreten ist. Sofern Reserven im Gemeindegebiet vorhanden sind, sind diese zunächst in Richtung Wohnen zu entwickeln, bevor eine Entwicklung im Bereich der Abrundungssatzung erfolgt. Für diese grundsätzliche Entwicklung und Änderung fasst die Gemeinde Mallentin einen Grundsatzbeschluss.
