Vorlage öffentlich - VO/04GV/2008-027

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.      Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mallentin  fasst den Beschluss zur Rückstellung der Realisierung der gemeindeeigenen Flächen in der Abrundungssatzung in Schmachthagen.

 

2.      Eine erneute Aktivierung der Flächen darf nur bei entsprechendem Bedarfsnachweis und nach positiver Stellungnahme der für Raumordnung und Landesplanung zuständigen Stelle in Mecklenburg-Vorpommern erfolgen.

 

3.      Vor einer Entscheidung ist der Eigenbedarfsnachweis zu führen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Mallentin hat die Ziele für ihre bauliche und sonstige Entwicklung im Flächennutzungsplan für das gesamte Gemeindegebiet dargestellt. Unter Berücksichtigung der Ziele der Raumordnung und Landesplanung wurden auch die möglichen Kapazitäten für Wohnbebauung berücksichtigt. Nunmehr gibt es unter Berücksichtigung der veränderten landwirtschaftlichen Bedingungen und Verhältnisse die Absicht, im Ortsteil Schmachthagen eine grundsätzlich andere bauliche Entwicklung vorzusehen. Die Landwirtschaft hat im Ortsteil Schmachthagen keine Perspektive mehr. Es gibt den Antrag, die vorhandenen und moralisch und physisch verschlissenen baulichen Anlagen abzureißen und anstelle dessen Grundstücke für eine Wohnbebauung vorzubereiten. Dabei ist ersichtlich, dass die Wohnbebauung nicht kurzfristig realisiert wird, sondern langfristig umgesetzt wird. Diese veränderten Ziele und Absichten haben grundsätzliche Auswirkungen auf den Flächennutzungsplan.

Für die Ortslage Schmachthagen ist im Grunde bauliche Möglichkeit im Bereich der Abrundungssatzung gegeben. Dieser Bereich ist jedoch nicht erschlossen. Es ist zwar eine Straße vorhanden, aber sämtliche sonstige Anlagen der Ver- und Entsorgung sind nicht vorhanden. Unter Berücksichtigung der neuen Bedingungen beschließt die Gemeinde Mallentin die bauliche Entwicklung im Bereich der Abrundungssatzung in Schmachthagen zurückzustellen. Dies ist die Voraussetzung, um eine planerische Vorbereitung der bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen in Richtung Wohngebiet realisieren und umsetzen zu können. Diese Rückstellung ist damit zu verbinden, dass eine Aktivität der Abrundungssatzung nur erfolgen darf, wenn der Bedarfsnachweis gegenüber dem Amt für Raumordnung und Landesplanung angetreten ist. Sofern Reserven im Gemeindegebiet vorhanden sind, sind diese zunächst in Richtung Wohnen zu entwickeln, bevor eine Entwicklung im Bereich der Abrundungssatzung erfolgt. Für diese grundsätzliche Entwicklung und Änderung fasst die Gemeinde Mallentin einen Grundsatzbeschluss.           

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

- keine

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